A320 von germanwings | Bildquelle: Pressebild germanwings

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Germanwings-Absturz - Deutscher Presserat: "Co-Pilot durfte benannt werden"

Stand: 04.06.15 15:10 Uhr

04.06.2015. Der Co-Pilot des Germanwings-Flugs 4U9525 durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats in den allermeisten Fällen benannt und abgebildet werden. Die Abbildung von Opfern und deren Angehörigen war jedoch in der Regel unzulässig. Zu diesem Ergebnis kamen die Beschwerdeausschüsse des Presserats nach intensiven Beratungen über die Beschwerden zur Berichterstattung über das Unglück. Insgesamt hatten 430 Menschen die Berichterstattung beanstandet. Das ist die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.

In den Sitzungen am 2. und 3. Juni 2015 spielte die Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Bild ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte, die größte Rolle, da zu diesem Thema die meisten Beschwerden eingegangen waren. Dabei war eine Vielzahl an Faktoren zu berücksichtigen.

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas Lubitz das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten, da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Als sehr hoch zu bewerten ist die Schutzwürdigkeit der Opfer und ihrer Angehörigen. Deren Namen und Fotos dürfen aus Sicht des Presserats nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

BILD und BILD Online für Opferfotos gerügt

Konkret hat der Beschwerdeausschuss 1 eine Sammelbeschwerde mit 144 Beschwerdeführern gegen die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten in BILD und BILD.de für unbegründet erachtet. Dies gilt auch bei vergleichbaren Fällen in 16 anderen Medien.

Eine Rüge gegen BILD und BILD Online sprach der Beschwerdeausschuss 2 aus, weil mehrfach Bilder und Namen von Opfern veröffentlicht worden waren. So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in einer Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen. Eine Lehrerin durfte nicht benannt und gezeigt werden, da sie nicht durch ihren Beruf und die Tatsache, dass sie Opfer des Absturzes geworden war, zu einer Person von so öffentlichem Interesse geworden wäre, dass dies den Schutz ihrer Persönlichkeit überwiegen würde. Das Foto einer Schulklasse, zu der auch Opfer des Unglücks gehörten, verstieß gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten. Zwar waren die Gesichter unkenntlich gemacht worden, jedoch ist die Klasse als Gruppe für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar. Unzulässig war auch der Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, insbesondere in Kombination mit dem gleichen Klassenfoto. Insgesamt sah der Ausschuss in diesen Veröffentlichungen einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex.

Partnerin des Co-Piloten war identifizierbar

Eine weitere Rüge erging gegen die RHEINISCHE POST. Diese hatte über die Partnerin des Co-Piloten berichtet. Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Eine Missbilligung sprach der Beschwerdeausschuss 1 gegen BILD Online aus, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt worden waren. So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas Lubitz selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine regionale Tageszeitung erhielt eine Missbilligung, weil sie ein Foto veröffentlicht hatte, welches das Haus der Eltern des Co-Piloten zeigte. Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt aus Sicht des Beschwerdeausschusses 2 den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Zahlreiche Beschwerden richteten sich gegen die Veröffentlichung von Fotos der Angehörigen von Absturzopfern, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren. Im Fall von BILD Online gingen hierzu 13 Beschwerden ein. Der Beschwerdeausschuss 2 sprach eine Missbilligung aus. Von einer Rüge wurde abgesehen, weil die Fotos nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren. Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird. Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Keinen Verstoß gegen den Pressekodex sah der Beschwerdeausschuss 2 in der BILD-Kolumne „Post von Wagner: Liebe Absturzopfer", gegen die 31 Beschwerden vorlagen. Ausschlaggebend war, dass in darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Insgesamt sprach der Deutsche Presserat im Zusammenhang mit dem Germanwings-Unglück 2 öffentliche Rügen, 6 Missbilligungen und 9 Hinweise aus. Es lagen 50 Fälle mit 359 Beschwerden vor. Einige Beschwerden wurden darüber hinaus nicht behandelt, weil sie allgemeine Medienkritik betrafen oder sich gegen den Rundfunk richteten, für den der Presserat nicht zuständig ist. (Deutscher Presserat)

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Freitag, 27. März 2015
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In der Debatte über eine mögliche psychische Erkrankung des Germanwings-Copiloten, der den Absturz des Airbus A320 am Dienstag vorsätzlich herbeigeführt haben soll, lehnt die Lufthansa eine eigene Verantwortung ab. Der Konzern verweist stattdessen auf das Luftfahrtbundesamt (LBA). Ein Lufthansa-Sprecher agte der Rheinischen Post: Seit einer EU-Neuregelung sei das Luftfahrtbundesamt dafür zuständig, die flugmedizinische Tauglichkeit zu prüfen. [Weiterlesen]

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27.03.2015 - "Das Universitätsklinikum möchte die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen, dass der Co-Pilot der Germanwings Flug 4U 9525 im Februar 2015 und zuletzt am 10. März 2015 als Patient im Universitätsklinikum Düsseldorf vorstellig geworden ist." Das teilte das Uniklinikum heute in einer Presse-Info mit. Weiter heißt es: "Es handelte sich um diagnostische Abklärungen. Einzelheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.Die Krankenakten werden heute der ermittelnden Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben." [Weiterlesen]

17:27 Erzbischof Schick: "Karwoche macht uns zu Menschen des Mitleids und des Mittrauerns"
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Donnerstag, 26. März 2015
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Als Konsequenz aus der Germanwings-Tragödie erlassen Lufthansa, Air Berlin und weitere Fluggesellschaften strengere Cockpit-Regeln. Ab sofort müssen immer zwei Personen im Cockpit sein. Ähnliche Regelungen gibt es in den USA. In der Unglücksmaschine von Germanwings hatte sich der Copilot allein im Cockpit eingeschlossen, als der Flugkapitän auf die Toilette ging. Dabei ließ er die Maschine über Südfrankreich absichtlich abstürzen, so der Stand der Ermittlungen. Sie laufen momentan auf einen mutmaßlichen Selbstmord hinaus, der 149 weitere Menschen mit in den Tod gerissen hat. [Weiterlesen]

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26.03.2015. Der Copilot der Germanwings-Maschine hat das Passagierflugzeug absichtlich in den Tod gesteuert. Das gab der Staatswanwalt von Marseille. Brice Robin, nach Auswertung des Stimmrecorders auf einer Pressekonferenz bekannt. Der Copilot sei bis zum Aufprall am Leben gewesen, seine Atmung sei schwer geworden. Der ausgesperrte Flugkapitän habe verzweifelt versucht, wieder ins Cockpit zu gelangen. [Weiterlesen]

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Die 24 Jahre alte Airbus-Unglücksmaschine von Germanwings sei "einer unserer am häufigsten gegroundeten Flieger" gewesen. Das sagte ein Germanwings-Pilot der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Gegroundet bedeutet, dass ein Flugzeug wegen schwerer Störungen am Boden bleiben muss. Bei den Germanwings-Piloten sei der Jet "entsprechend unbeliebt" gewesen, so der Flugzeugführer. [Weiterlesen]

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26.03.2015. Dramatische Neuigkeiten zum Flugzeugabsturz: Der Pilot, der sich im Cockpit eingesperrt hatte, hat den Sinkflug offenbar selbst und freiwillig eingeleitet. Der zweite Pilot an Bord an Bord des Germanwing-Airbus #4U9525 - der Flugkapitän - war aus dem Cockpit ausgeschlossen und versuchte verzweifelt, wieder ins Cockpit zu gelangen. Das ergab die Auswertungen des Stimmrecorders: Demnach habe einer der beiden Piloten - der Flugkapitän - das Cockpit verlassen, und sei anschließend nicht mehr in das Cockpit eingelassen worden. Zunächst habe er durch Klopfen, dann durch Rufen versucht, wieder ins Cockpit eingelassen zu werden. Schließlich habe er versucht, die Cockpit-Türe von außen einzuschlagen. Der Pilot, der im Cockpit geblieben war, habe nicht mehr geantwortet. Währenddessen begann der Sinkflug. [Weiterlesen]
Mittwoch, 25. März 2015
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25.03.2015. Unmittelbar vor der nächsten Pressekonfernenz von Germanwings überschlagen sich die Spekulationen: TV-Sender berichten über einen Riß im Flugzeug-Cockpit - waren die Piloten ohnmächtig? [Weiterlesen]

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25.03.2015. Mit einem Gedenken an die Opfer des Flugzeugabsturzes in Südfrankreich hat die Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg am heutigen Mittwoch, 25. März 2015, begonnen. "Das Parlament und die Abgeordneten sind über die Nachricht von diesem Unglück zutiefst erschüttert. Wir trauern um alle Opfer", sagte Landtagspräsident Wilfried Klenk. [Weiterlesen]

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25.03.2015. Nach dem Absturz einer Gemanwings-Maschine über Südfrankreich kommt es zu Verzögerungen und Änderungen im Flugplan von Germanwings: Seit gestern haben sich mehrere Flugteams von Germanwing "not fit to fly" gemeldet. Diverse Flüge von Germanwings verzögern sich deswegen oder werden annulliert. Welche Flüge fliegen, erfahren Sie hier: [Weiterlesen]
Dienstag, 24. März 2015
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Unterstützung in der Not bietet der Mönchengladbacher Verein Crash Gesellschaft für Opferrechte e.V. den Angehörigen der deutschen Opfer des Flugzeugabsturzes über Südfrankreich an. "Wir stellen sofort unbürokratische finanzielle und beratende Hilfe bereit", sagt Dr. Christof Wellens, 1. Vorsitzender des Vereins, der von Angehörigen der Concorde-Katastrophe von Paris gegründet wurde. [Weiterlesen]

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Die Piloten der Lufthansa sehen nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich zunächst von weiteren Streikdrohungen ab. "Der Arbeitskampf ist für uns aktuell kein Thema mehr", sagte der Sprecher der Vereinigung Cockpit, Jörg Handwerg, dem "Tagesspiegel". Nach der Absturzkatastrophe "reden wir über ganz andere Themen". [Weiterlesen]

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16:48 Germanwing-Absturz - LeFigaro: Vermeintlicher Überlebender entpuppt sich als Journalist
24.03.2015. Bei dem gestern an der Absturzstelle gemeldeten, vermeintlichen Überlebenden handelt es sich nach Angaben der französischen Tageszeitung LeFigaro offensichtlich um einen Journalisten, der auf eigenen Faust bis zur Absturzstelle vorgedrungen war. Französische Medien hatten gestern zunächst gemeldet, dass möglicherweise hat doch eine Person den Germanwings-Absturz überlebt habe; man habe an der Absturzstelle eine Person gesichtet, die sich bewegt habe. [Weiterlesen]

16:43 Flugzeugabsturz - Suche nach Überlebenden um 15 Uhr eingestellt
24.03.2015. Der Rettungseinsatz zur Suche nach Überlebenden des Germanwings-Flugzeugabsturzes wurde heute Nachmittag zn 15 Uhr eingestellt. Das teilte die französische Regierung mit. Demnach gäbe es keine Chance mehr, Überlebende zu finden. [Weiterlesen]

16:31 Flugzeugunglück in Südfrankreich - Merkel erschüttert über Absturz
24.03.2015. Bundeskanzlerin Merkel ist schockiert über den Absturz der deutschen Maschine. Den Angehörigen der Opfer sprach sie ihre tiefempfundene Anteilnahme aus. Außenminister Steinmeier und Verkehrsminister Dobrindt sind auf dem Weg zur Absturzstelle. Merkel reist am Mittwoch dorthin. [Weiterlesen]

13:59 Wir beten für Opfer und Angehörige" - Kardinal Marx: "Unfassbare Flugzeugkatastrophe lässt Wörter versagen"
24.03.2015. "Mit großer Bestürzung und tiefem Schmerz habe ich Kenntnis vom Absturz einer Linienmaschine der Fluggesellschaft Germanwings in Südfrankreich erhalten." das sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kadrinal Marx: "Wir gedenken der Opfer dieses Unglücks, das Menschen plötzlich und unerwartet mitten aus dem Leben gerissen hat. Mit großer Erschütterung fühlen wir uns als Kirche den Angehörigen der Opfer verbunden." [Weiterlesen]

12:20 Germanwings-Copilot fliegt mit Airbus absichtlich in den Tod - Zweiter Flugschreiber gefunden - Handyvideo zeigt letzte Sekunden / Chronologie der Ereignisse
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