"Die Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit von Piloten liegt nicht bei der jeweiligen Fluggesellschaft, sondern beim Luftfahrtbundesamt", sagte Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post.
Hintergrund sei eine EU-Verordnung, die diese Verantwortung neu geregelt habe: "Bis April 2013 waren dafür die zugelassenen flugmedizinischen Untersuchungszentren zuständig, wie sie auch etwa Lufthansa betreibt. Aufgrund einer EU-Verordnung ging diese Aufgabe an das LBA über", sagte der Lufthansa-Sprecher der Zeitung. Der Co-Pilot des am Dienstag über den französischen Alpen abgestürzten Flugzeugs wurde erst im September 2013 Pilot bei der Lufthansa-Tochter Germanwings.
Inzwischen wurde bekannt: Der Copilot hatte zwei Krankschreibungen von verschiedenen Ärzten. Das bestätigten Ermittler nach Durchsuchungen seiner beiden Wohnsitze in Düsseldorf und Montabaur der Rheinischen Post. Es steht der Verdacht im Raum, dass er versucht haben könnte, eine psychische Erkrankung - die Rede ist von Burn-out oder Depression - zu vertuschen. Der 27-Jährige soll mit einer Vielzahl verschiedener Ärzte zu tun gehabt haben, heißt es aus Ermittlerkreisen.
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