A320 von germanwings | Bildquelle: Pressebild germanwings

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Germanwings-Absturz - Deutscher Presserat: "Co-Pilot durfte benannt werden"

Stand: 04.06.15 15:10 Uhr

04.06.2015. Der Co-Pilot des Germanwings-Flugs 4U9525 durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats in den allermeisten Fällen benannt und abgebildet werden. Die Abbildung von Opfern und deren Angehörigen war jedoch in der Regel unzulässig. Zu diesem Ergebnis kamen die Beschwerdeausschüsse des Presserats nach intensiven Beratungen über die Beschwerden zur Berichterstattung über das Unglück. Insgesamt hatten 430 Menschen die Berichterstattung beanstandet. Das ist die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.

In den Sitzungen am 2. und 3. Juni 2015 spielte die Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Bild ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte, die größte Rolle, da zu diesem Thema die meisten Beschwerden eingegangen waren. Dabei war eine Vielzahl an Faktoren zu berücksichtigen.

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas Lubitz das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten, da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Als sehr hoch zu bewerten ist die Schutzwürdigkeit der Opfer und ihrer Angehörigen. Deren Namen und Fotos dürfen aus Sicht des Presserats nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

BILD und BILD Online für Opferfotos gerügt

Konkret hat der Beschwerdeausschuss 1 eine Sammelbeschwerde mit 144 Beschwerdeführern gegen die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten in BILD und BILD.de für unbegründet erachtet. Dies gilt auch bei vergleichbaren Fällen in 16 anderen Medien.

Eine Rüge gegen BILD und BILD Online sprach der Beschwerdeausschuss 2 aus, weil mehrfach Bilder und Namen von Opfern veröffentlicht worden waren. So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in einer Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen. Eine Lehrerin durfte nicht benannt und gezeigt werden, da sie nicht durch ihren Beruf und die Tatsache, dass sie Opfer des Absturzes geworden war, zu einer Person von so öffentlichem Interesse geworden wäre, dass dies den Schutz ihrer Persönlichkeit überwiegen würde. Das Foto einer Schulklasse, zu der auch Opfer des Unglücks gehörten, verstieß gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten. Zwar waren die Gesichter unkenntlich gemacht worden, jedoch ist die Klasse als Gruppe für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar. Unzulässig war auch der Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, insbesondere in Kombination mit dem gleichen Klassenfoto. Insgesamt sah der Ausschuss in diesen Veröffentlichungen einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex.

Partnerin des Co-Piloten war identifizierbar

Eine weitere Rüge erging gegen die RHEINISCHE POST. Diese hatte über die Partnerin des Co-Piloten berichtet. Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Eine Missbilligung sprach der Beschwerdeausschuss 1 gegen BILD Online aus, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt worden waren. So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas Lubitz selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine regionale Tageszeitung erhielt eine Missbilligung, weil sie ein Foto veröffentlicht hatte, welches das Haus der Eltern des Co-Piloten zeigte. Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt aus Sicht des Beschwerdeausschusses 2 den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Zahlreiche Beschwerden richteten sich gegen die Veröffentlichung von Fotos der Angehörigen von Absturzopfern, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren. Im Fall von BILD Online gingen hierzu 13 Beschwerden ein. Der Beschwerdeausschuss 2 sprach eine Missbilligung aus. Von einer Rüge wurde abgesehen, weil die Fotos nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren. Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird. Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Keinen Verstoß gegen den Pressekodex sah der Beschwerdeausschuss 2 in der BILD-Kolumne „Post von Wagner: Liebe Absturzopfer", gegen die 31 Beschwerden vorlagen. Ausschlaggebend war, dass in darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Insgesamt sprach der Deutsche Presserat im Zusammenhang mit dem Germanwings-Unglück 2 öffentliche Rügen, 6 Missbilligungen und 9 Hinweise aus. Es lagen 50 Fälle mit 359 Beschwerden vor. Einige Beschwerden wurden darüber hinaus nicht behandelt, weil sie allgemeine Medienkritik betrafen oder sich gegen den Rundfunk richteten, für den der Presserat nicht zuständig ist. (Deutscher Presserat)

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Donnerstag, 02. April 2015
06:56 Taskforce soll Optimierung von Sicherheitsstandards prüfen - Cockpitverriegelung auf dem Prüfstand
Bundesverkehrsminister Dobrindt und Vertreter der deutschen Luftfahrtbranche haben sich auf eine Taskforce geeinigt, die eine Optimierung von Sicherheitsstandards im Flugverkehr prüfen soll. Ein Thema soll die mögliche Abschaffung der Cockpitverriegelung sein. Die hatte der Germanwings-Copilot Andreas L. für den mutmaßlich absichtlichen Absturz ausgenutzt. Auch Innenminister de Maizière hat sich zu Konsequenzen aus dem Germanwings-Absturz geäußert. Er lässt prüfen, ob bei Flügen innerhalb der EU die Ausweise wieder geprüft werden sollen. Nach dem Absturz sei zunächst nicht klar gewesen, wer in dem Flugzeug gesessen hatte. [Weiterlesen]

04:00 Cockpit-Verriegelung steht auf Prüfstand
Neue Pläne für mehr Flugsicherheit: Die Cockpit-Verriegelung, die Co-Pilot Andreas L. für seine Tat ausgenutzt hatte, steht offenbar auf dem Prüfstand
Mittwoch, 01. April 2015
06:42 Bergung der Germanwings-Passagiere abgeschlossen - Passagier-Video zeigt Absturz
Die Bergung der Germanwings-Absturzopfer sei abgeschlossen, meldete die französische Gendarmerie am Dienstag Abend. Heute sollen Gebirgsjäger die persönlichen Gegenstände der Opfer bergen. Auch die Suche nach dem Flugdatenschreiber dauert an. Alle 150 Absturz-Opfer sind möglicherweise bis Ende der Woche anhand von DNA-Proben identifiziert. An der Absturzstelle des Germanwings-Airbus in den französischen Alpen haben Ermittler ein Handy gefunden - auf der Speicherkarte ist ein Video gespeichert, das die letzten Momente vor dem Absturz der Passagiermaschine zeigt. [Weiterlesen]

05:46 Germanwings-Absturz: Trauergottesdienst für Opfer in Haltern am See
Die Stadt Haltern am See in Nordrhein-Westfalen gedachte (1.4.) in einem Trauergottesdienst der Opfer des abgestürzten Germanwings-Absturzes, den der Co-Pilot in den französischen Alpen mutmaßlich absichtlich herbeigeführt hat. 16 Schülerinnen und Schüler aus den zehnten Klassen des Joseph-König-Gymnasiums und ihre beiden Lehrerinnen sind unter den 150 Toten. Sie waren bei einem Austausch in Spanien. Das ausgelegte Kondolenzbuch der Stadt ist weiterhin auch online erreichbar. [Weiterlesen]
Dienstag, 31. März 2015
20:40 Handyvideo entdeckt: Die letzten Minuten an Bord von Germanwings
Handyvideo entdeckt: Mindestens ein Mensch an Bord der letzte Woche an einer Felswand zerschellten Germanwings-Maschine hat die letzten Sekunden vor dem Aufprall in einem Video festgehalten. Das berichten übereinstimmend das französische Magazin "Paris Match" und die BILD-Zeitung. Demnach habe eine Person aus dem Kreis der Ermittler es beiden Medien ermöglicht, sich das Video anzusehen. In den letzten Sekunden vor dem Aufprall sei das Schreien der Passagiere zu hören. Dann werde das Schreien der Passagiere lauter, und die Flugzeugkabine wird zur Seite geschleudert. An dieser Stelle bricht das Video ab.

Das Video sei von einer den Ermittlerkreisen nahestehenden Person in den Trümmern der Absturzstelle entdeckt worden.

Demnach rufen Passagiere in verschiedenen Sprachen "O mein Gott". Sie seien sich ihrer Situation genau bewusst gewesen. Das Video sei "ganz hinten" im Flugzeug gemacht worden, schreibt BILD, und es sei verwackelt. Einzelne Personen seien deswegen kaum zu erkennen. Es seien auch drei Mal metallische Schläge zu hören. Wahrscheinlich von den Versuchen des Flugkapitäns, mit Gewalt wieder ins Cockpit zu gelangen.

"Die Szene war so chaotisch, dass es schwer war, Leute zu identifizieren. Aber die Schreie der Passagiere machten es absolut klar, dass sie sich darüber im Klaren waren, was sie erwarten wird - mais les cris des passagers révèlent qu'ils étaient parfaitement conscients de ce qui allait arriver.", schreibt Paris-Match.

Am Schluss des Videos scheine "ein Teil des Flugzeugs einen Berg zu berühren". Die Aufnahme zeige auch, dass das Flugzeug "mit einem Schlag zur Seite geschleudert" werde. Noch einmal höre man "Menschen aufschreien" - dann ende die Aufnahme, schreibt die BILD-Zeitung.

Ähnlich heißt es bei "Paris Match": "Gegen Ende, nach einem schweren Schütteln, heftiger als die anderen, nimmt das Schreien zu. Dann nichts mehr. - Vers la fin, après une secousse plus forte, les cris s'intensifient. Puis plus rien." Die französische Zeitschrift stellt den Artikel auf Französisch, Englisch und Spanisch bereit.

Der französische Staatsanwalt sagte nach Angaben von "Spiegel Online" auf Anfrage, ihm sei kein gefundenes Video bekannt. Es seien am Unglücksort zwar mehrere Handys gefunden worden. Diese seien aber in einem schlechten Zustand und müssten erst noch ausgewertet werden.

Allerdings waren auch die Ergebnisse des Stimmrecorders aus den Ermittlerkreisen bereits vorab an die Medien - die "New York Times" - gelangt, bevor der französische Staatsanwalt selbst die Auswertung erhalten hatte.


20:33 Handyvideo in Germanwings-Flugzeugtrümmern entdeckt - Paris Match & BILD: Wir konnten das Video von Todesflug #4U9525 ansehen
31.03.2015. Mindestens ein Mensch an Bord der letzte Woche an einer Bergwand zerschellten Germanwings-Maschine hat die letzten Sekunden vor dem Aufprall in einem Video festgehalten. Das berichten übereinstimmend das französische Magazin "Paris Match" und die BILD-Zeitung. Eine Person aus dem Kreis der Ermittler soll es den beiden Medien ermöglicht haben, das Video anzusehen. In den letzten Sekunden vor dem Aufprall sei das Schreien der Passagiere zu hören. Dann werde das Schreien lauter, und die Flugzeugkabine wird zur Seite geschleudert. An dieser Stelle bricht das Video ab. [Weiterlesen]

19:38 Ministerrat tagt - Merkel & Hollande: Deutschland und Frankreich sind zusammengerückt
31.03.2015. Kanzlerin Merkel, Präsident Hollande sowie mehrere Kabinettsmitglieder sind in Berlin zum Deutsch-Französischen Ministerrat zusammengetroffen. Beide Länder seien in den letzten drei Monaten enger zusammengerückt, erklärte Merkel. Das habe sich in der Agenda widergespiegelt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident François Hollande wiesen in der gemeinsamen Pressekonferenz auf die "Bewährungsproben" der vergangenen Monate hin: die Ereignisse um "Charlie Hebdo" und den Absturz der Germanwings-Maschine in Südfrankreich. [Weiterlesen]

17:50 Deutschland & Frankreich sind zusammengewachsen
Deutschland & Frankreich sind zusammengewachsen: Kanzlerin Merkel, Präsident Hollande sowie mehrere Kabinettsmitglieder sind in Berlin zum Deutsch-Französischen Ministerrat zusammengetroffen. Beide Länder seien in den letzten drei Monaten enger zusammengerückt, erklärte Merkel. Das habe sich in der Agenda widergespiegelt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident François Hollande wiesen in der gemeinsamen Pressekonferenz auf die "Bewährungsproben" der vergangenen Monate hin: die Ereignisse um "Charlie Hebdo" und den Absturz der Germanwings-Maschine in Südfrankreich.

 

Ausdrücklich dankte die Kanzlerin nicht nur der französischen Regierung, sondern vor allen den Menschen in der Region, die nach dem Flugzeugunglück vor Ort Hilfe leisten und den Angehörigen beistehen. Sie würden in "unglaublicher und unnachahmlicher Weise deutsch-französische Freundschaft leben", sagte Merkel.

Montag, 30. März 2015
19:11 Behelfsstraße gebaut
Behelfsstraße gebaut: Die französischen Behörden bauen eine Straße zur Absturzstelle. Mehrere TV-Sender besuchten die Bauarbeiten. Demnach wird mit Baggern und Planierraupen eine robuste Straße durch den Bergwald zur Absturzstelle vorangetrieben. Die Straße wird als befahrbarer Waldweg angelegt. Der Erdboden wird dazu maschinell verdichtet. Damit soll es den Such- und Bergungsmannschaften ermöglicht werden, die Absturzstelle auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bisher sind die Mannschaften auf einen halbstündigen Fußmarsch oder auf den - derzeit meistens genutzten - Transport per Hubschrauber angewiesen.

 

Durch den Bau der Straße sollen die Bergungsarbeiten an der Absturzstelle erheblich erleichert und beschleunigt werden. In der Regel werden bei Flugzeugabstürzen nach Möglichkeit sämtliche Flugzeugteile geborgen. Aus den geborgenen Flugzeugteilen wird das Flugzeug in einer Halle - soweit möglich - wieder zusammengesetzt, um Aufschluss über Absturzursache und Materialverhalten beim Absturz zu gewinnen.

Mittlerweile sind die Bautrupps in Sichtweite der Absturzstelle angekommen. Um die Straße bis zur Absturzstelle voranzutreiben, muss jedoch noch ein Gelände mit mehreren Hügeln und Schluchten überwunden werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Behörden angekündigt, einen Weg zur Unfallstelle bauen zu wollen, damit in zukünftigen Jahren auch Hinterbliebene.


16:34 Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nach Germanwings-Absturz
Vor dem Hintergrund der Diskussion um den Kopiloten der Germanwings-Maschine sprechen sich die Arbeitgeberverbände für eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in bestimmten Fällen aus. "Wenn Arbeitnehmer, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, psychische Probleme haben, sollte eine unabhängige staatliche Stelle davon erfahren", sagte Thomas Prinz, Arbeitsrechtsexperte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Tagesspiegel. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, warnt vor einem solchen Schritt. [Weiterlesen]

16:10 Co-Pilot suizidgefährdet
CO-Pilot Suizid-gefährdet: Der Co-Pilot der abgestürzten Germanwings-Maschine, Andreas L., ist einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu Folge vor Jahren von ärztlicher Seite "als suizidgefährdet " eingestuft worden.

15:42 Staatsanwaltschaft: Co-Pilot Andreas L. vor Jahren als suizidgefährdet eingestuft
Der Co-Pilot der abgestürzten Germanwings-Maschine Andreas L. , der verdächtigt wird, den Absturz des Airbus A 320 in Südfrankreich absichtlich herbeigeführt zu haben, ist - einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu Folge - vor Jahren von ärztlicher Seite "als suizidgefährdet " eingestuft worden. [Weiterlesen]
Sonntag, 29. März 2015
21:33 Airbus A320 von Air Canada legt Bruchlandung hin - Verletzte aus Kliniken entlassen
Ein Airbus A320 von Air Canada ist am Sonntag bei seiner Landung am Flughafen Halifax hart aufgeschlagen und beschädigt worden. An Bord waren 133 Passagiere und fünf Besatzungsmitglieder. 23 Personen kamen verletzt in Krankenhäuser. Auch die über Südfrankreich abgestürzte Maschine von Germanwings war ein Airbus A320. Die Ursache für die Bruchlandung in Halifax ist noch unklar - möglicherweise lag es am Wetter. [Weiterlesen]
Samstag, 28. März 2015
20:53 Erzbischof Schick: "Karwoche macht uns zu Menschen des Mitleids und des Mittrauerns"
Palmsonntag, 28.03.2015. (bbk) Zu Beginn der Karwoche hat der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick die Trauer und Fassungslosigkeit nach der Flugzeugkatastrophe in Südfrankreich in den Mittelpunkt seiner Palmsonntagspredigt gestellt. "Leiden und Tod Jesu regen an und verpflichten, mit den Angehörigen der Opfer zu trauen und Mitleid zu haben, teilzunehmen an ihrem Leid und ihrem Schmerz, an ihren Fragen und an ihrer Verzweiflung", sagte Schick in Bamberg. Für einen religiösen Menschen und einen Christen sei es auch selbstverständlich, für die Verstorbenen zu beten. [Weiterlesen]

06:46 Ex-Freundin von Germanwings-Copilot berichtet von Wut über Arbeitsbedingungen
Eine Ex-Freundin des Germanwings-Copiloten, der den Airbus mit 150 Menschen an Bord offenbar vorsätzlich abstürzen ließ, berichtet in der BILD-Zeitung: Er habe sich aufgeregt, unter welchen Umständen man arbeiten müsse. Zu wenig Geld, Angst um den Vertrag und zu viel Druck seien die Kritikpunkte gewesen, über die sie sich ausgetauscht hätten. Einen früheren Satz von Andreas Lubitz wertet die Stewardess als Ankündigung seiner Tat: Eines Tages werde jeder seinen Namen kennen. [Weiterlesen]
Freitag, 27. März 2015
20:18 Psychische Erkrankung des Todes-Piloten: Lufthansa erklärt Luftfahrtbundesamt für verantwortlich
In der Debatte über eine mögliche psychische Erkrankung des Germanwings-Copiloten, der den Absturz des Airbus A320 am Dienstag vorsätzlich herbeigeführt haben soll, lehnt die Lufthansa eine eigene Verantwortung ab. Der Konzern verweist stattdessen auf das Luftfahrtbundesamt (LBA). Ein Lufthansa-Sprecher agte der Rheinischen Post: Seit einer EU-Neuregelung sei das Luftfahrtbundesamt dafür zuständig, die flugmedizinische Tauglichkeit zu prüfen. [Weiterlesen]

19:50 Lufthansa zahlt Hinterbliebenen der Absturzopfer bis zu 50.000 Euro Überbrückungshilfe
Die Lufthansa hat den Hinterbliebenen der Passagiere, die auf dem Flug ihrer Konzerntochter Germanwings 4U9525 ums Leben gekommen sind, erste finanzielle Überbrückungshilfen angeboten. "Lufthansa zahlt bis zu 50.000 Euro pro Passagier zur Deckung unmittelbarer Ausgaben", sagte ein Germanwings-Sprecher dem Tagesspiegel. Nach Einschätzung von Luftfahrtexperten kommen auf den Lufthansa-Konzern Entschädigungsansprüche in beträchtlicher Höhe zu. [Weiterlesen]

19:15 Co-Pilot der Germanwings-Maschine 4U9525 war zu Untersuchungen im Universitätsklinikum Düsseldorf
27.03.2015 - "Das Universitätsklinikum möchte die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen, dass der Co-Pilot der Germanwings Flug 4U 9525 im Februar 2015 und zuletzt am 10. März 2015 als Patient im Universitätsklinikum Düsseldorf vorstellig geworden ist." Das teilte das Uniklinikum heute in einer Presse-Info mit. Weiter heißt es: "Es handelte sich um diagnostische Abklärungen. Einzelheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.Die Krankenakten werden heute der ermittelnden Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben." [Weiterlesen]

17:27 Erzbischof Schick: "Karwoche macht uns zu Menschen des Mitleids und des Mittrauerns"
(bbk) Zu Beginn der Karwoche hat der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick die Trauer und Fassungslosigkeit nach der Flugzeugkatastrophe in Südfrankreich in den Mittelpunkt seiner Palmsonntagspredigt gestellt. "Leiden und Tod Jesu regen an und verpflichten, mit den Angehörigen der Opfer zu trauen und Mitleid zu haben, teilzunehmen an ihrem Leid und ihrem Schmerz, an ihren Fragen und an ihrer Verzweiflung", sagte Schick in Bamberg. Für einen religiösen Menschen und einen Christen sei es auch selbstverständlich, für die Verstorbenen zu beten. [Weiterlesen]
Donnerstag, 26. März 2015
22:52 Nach Germanwings-Tragödie - Airlines erlassen strengere Cockpit-Regeln
Als Konsequenz aus der Germanwings-Tragödie erlassen Lufthansa, Air Berlin und weitere Fluggesellschaften strengere Cockpit-Regeln. Ab sofort müssen immer zwei Personen im Cockpit sein. Ähnliche Regelungen gibt es in den USA. In der Unglücksmaschine von Germanwings hatte sich der Copilot allein im Cockpit eingeschlossen, als der Flugkapitän auf die Toilette ging. Dabei ließ er die Maschine über Südfrankreich absichtlich abstürzen, so der Stand der Ermittlungen. Sie laufen momentan auf einen mutmaßlichen Selbstmord hinaus, der 149 weitere Menschen mit in den Tod gerissen hat. [Weiterlesen]

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