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Germanwings-Absturz - Deutscher Presserat: "Co-Pilot durfte benannt werden"

Stand: 04.06.15 15:10 Uhr

04.06.2015. Der Co-Pilot des Germanwings-Flugs 4U9525 durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats in den allermeisten Fällen benannt und abgebildet werden. Die Abbildung von Opfern und deren Angehörigen war jedoch in der Regel unzulässig. Zu diesem Ergebnis kamen die Beschwerdeausschüsse des Presserats nach intensiven Beratungen über die Beschwerden zur Berichterstattung über das Unglück. Insgesamt hatten 430 Menschen die Berichterstattung beanstandet. Das ist die höchste Zahl an Beschwerden zu einem einzelnen Ereignis seit Gründung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.

In den Sitzungen am 2. und 3. Juni 2015 spielte die Frage, ob der Name des Co-Piloten genannt und sein Bild ohne Unkenntlichmachung gezeigt werden durfte, die größte Rolle, da zu diesem Thema die meisten Beschwerden eingegangen waren. Dabei war eine Vielzahl an Faktoren zu berücksichtigen.

Zunächst handelte es sich bei dem Germanwings-Unglück nach Ansicht des Presserats um eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist. Dies spricht für ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall insgesamt, jedoch könnte es auch Gründe geben, die dennoch eine Anonymisierung erfordern würden.

So könnte z.B. durch die Nennung des Namens des Co-Piloten, seines Wohnortes und der Information, dass er auch im Elternhaus gelebt hat, die Identifizierung der Eltern ermöglicht werden. Aus Sicht des Presserats überwiegt jedoch in diesem außerordentlichen Fall das öffentliche Interesse an der Information über den Täter, soweit es die reine Nennung des Nachnamens betrifft.

Beschäftigt hat sich der Presserat auch mit der Frage, ob das Ereignis als Suizid zu behandeln ist und deshalb besondere Zurückhaltung geboten gewesen wäre. Dieser Gesichtspunkt tritt jedoch im Hinblick auf die 149 weiteren Todesopfer zurück.

Schließlich setzte sich der Presserat mit einer möglichen Vorverurteilung des Co-Piloten durch die Berichterstattung auseinander. Er kam zu der Auffassung, dass die Medien ab dem Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Marseille am Mittag des 26.3.2015 davon ausgehen durften, dass Andreas Lubitz das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten entsprechende Erkenntnisse durch die Auswertungen des Sprachrekorders und weitere Ermittlungen der französischen Luftfahrtbehörde vorgelegen. Zusammen mit der Einzigartigkeit des Falls war in der Gesamtschau eine Nennung des Namens des Co-Piloten aus Sicht des Presserats zulässig.

Nicht entscheidend war hingegen, dass internationale Medien bereits Namen veröffentlicht hatten, da in Deutschland in der Regel andere ethische Maßstäbe im Allgemeinen und der Pressekodex des Deutschen Presserats im Besonderen ausschlaggebend für die Presse sind.

Als sehr hoch zu bewerten ist die Schutzwürdigkeit der Opfer und ihrer Angehörigen. Deren Namen und Fotos dürfen aus Sicht des Presserats nur dann identifizierbar veröffentlicht werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

BILD und BILD Online für Opferfotos gerügt

Konkret hat der Beschwerdeausschuss 1 eine Sammelbeschwerde mit 144 Beschwerdeführern gegen die identifizierende Berichterstattung über den Co-Piloten in BILD und BILD.de für unbegründet erachtet. Dies gilt auch bei vergleichbaren Fällen in 16 anderen Medien.

Eine Rüge gegen BILD und BILD Online sprach der Beschwerdeausschuss 2 aus, weil mehrfach Bilder und Namen von Opfern veröffentlicht worden waren. So waren Fotos von Urlaubern gezeigt worden, die zwar an einem Ort in einer Kleinstadt öffentlich ausgehängt worden waren. Dies geschah jedoch nicht für die Medienöffentlichkeit und ohne Zustimmung der Abgebildeten oder Angehörigen. Eine Lehrerin durfte nicht benannt und gezeigt werden, da sie nicht durch ihren Beruf und die Tatsache, dass sie Opfer des Absturzes geworden war, zu einer Person von so öffentlichem Interesse geworden wäre, dass dies den Schutz ihrer Persönlichkeit überwiegen würde. Das Foto einer Schulklasse, zu der auch Opfer des Unglücks gehörten, verstieß gegen den Schutz der Persönlichkeit der Abgebildeten. Zwar waren die Gesichter unkenntlich gemacht worden, jedoch ist die Klasse als Gruppe für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar. Unzulässig war auch der Nachdruck einer Todesanzeige mit den Namen der Todesopfer aus dieser Klasse, insbesondere in Kombination mit dem gleichen Klassenfoto. Insgesamt sah der Ausschuss in diesen Veröffentlichungen einen schweren Verstoß gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex.

Partnerin des Co-Piloten war identifizierbar

Eine weitere Rüge erging gegen die RHEINISCHE POST. Diese hatte über die Partnerin des Co-Piloten berichtet. Zwar wurde ihr vollständiger Name nicht genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details über sie enthalten, dass sie für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar war.

Eine Missbilligung sprach der Beschwerdeausschuss 1 gegen BILD Online aus, weil in zwei Artikeln zu viele Details über die Eltern des Co-Piloten genannt worden waren. So ist es zwar angesichts des hohen Interesses an Andreas Lubitz selbst durch die Nennung seines Nachnamens nicht zu vermeiden, dass in einer Berichterstattung über ihn auch seine Eltern identifizierbar werden. In den beanstandeten Berichten waren darüber hinaus aber noch die Berufe der Eltern erwähnt worden, womit die Grenze des Persönlichkeitsschutzes überschritten worden ist.

Eine regionale Tageszeitung erhielt eine Missbilligung, weil sie ein Foto veröffentlicht hatte, welches das Haus der Eltern des Co-Piloten zeigte. Zwar gab es unter den vom Presserat insgesamt geprüften Fällen auch solche mit zulässigen Fotos, die zum Beispiel nur den Eingang zeigten. Im vorliegenden Fall waren aber das vollständige Haus und dessen Umgebung zu erkennen, wodurch es sich verorten lässt. Dies verletzt aus Sicht des Beschwerdeausschusses 2 den Schutz der Persönlichkeit der Eltern.

Zahlreiche Beschwerden richteten sich gegen die Veröffentlichung von Fotos der Angehörigen von Absturzopfern, die an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona aufgenommen worden waren. Im Fall von BILD Online gingen hierzu 13 Beschwerden ein. Der Beschwerdeausschuss 2 sprach eine Missbilligung aus. Von einer Rüge wurde abgesehen, weil die Fotos nach sehr kurzer Zeit wieder von der Seite gelöscht worden waren. Der Beschwerdeausschuss vertritt jedoch die Auffassung, dass die ethische Abwägung durch die Redaktion erfolgen muss, bevor durch die Veröffentlichung ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze begangen wird. Aus den gleichen Gründen wurden auch andere Medien für derartige Fotos missbilligt.

Keinen Verstoß gegen den Pressekodex sah der Beschwerdeausschuss 2 in der BILD-Kolumne „Post von Wagner: Liebe Absturzopfer", gegen die 31 Beschwerden vorlagen. Ausschlaggebend war, dass in darin keine Äußerungen enthalten waren, welche gegen den Pressekodex verstoßen. Zu Entscheidungen über guten oder schlechten Geschmack ist der Presserat jedoch nicht berufen.

Insgesamt sprach der Deutsche Presserat im Zusammenhang mit dem Germanwings-Unglück 2 öffentliche Rügen, 6 Missbilligungen und 9 Hinweise aus. Es lagen 50 Fälle mit 359 Beschwerden vor. Einige Beschwerden wurden darüber hinaus nicht behandelt, weil sie allgemeine Medienkritik betrafen oder sich gegen den Rundfunk richteten, für den der Presserat nicht zuständig ist. (Deutscher Presserat)

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Dienstag, 21. Juli 2015
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Sonntag, 19. Juli 2015
12:36 Hinterbliebene von Germanwings-Opfern lehnen Schmerzensgeld-Angebot ab
Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe lehnen das Schmerzensgeld, das ihnen der Mutterkonzern Lufthansa anbietet, als unangemessen ab. Das teilte ihr Anwalt Elmar Giemulla den Juristen von Lufthansa mit. Die Summe von 25.000 Euro sei zu niedrig. Angemessen seien mindestens 100.000 Euro für jedes Opfer. [Weiterlesen]
Samstag, 18. Juli 2015
10:55 Flugsicherheit in Europa: Kommission legt Task-Force-Bericht zu Germanwings-Absturz vor
Die EU-Kommission hat den Bericht einer von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit geleiteten Task Force zum Absturz des Flugs Germanwings 9525 veröffentlicht. Die im Mai 2015 eingerichtete Task Force analysierte die vorläufigen Untersuchungs-Ergebnisse dzum Absturz im Hinblick auf die Eignung der europäischen Regeln für Flugsicherheit und Luftverkehrssicherheit. In ihrem Bericht gibt die Task Force sechs Empfehlungen ab, bei denen es in erster Linie um eine bessere Überprüfung der Flugbesatzungsmitglieder geht. Die Kommission wird diese Vorschläge nun eingehend prüfen, bevor sie über künftige Schritte entscheidet. [Weiterlesen]
Donnerstag, 04. Juni 2015
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Mittwoch, 06. Mai 2015
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Hat der Co-Pilot des im März abgestürzten Germanwings-Airbus den Absturz geprobt? Er soll laut Bild-Zeitung bereits auf dem Hinflug nach Barcelona einen "flugtechnisch unbegründeten Sinkflug" ausgelöst haben. Das habe die Auswertung des Flugdatenschreibers ergeben, von der die Zeitung aus dem Umfeld der französischen Flugsicherheitsbehörde Bea erfahren habe. [Weiterlesen]
Freitag, 01. Mai 2015
10:40 Wie Journalisten Germanwings-Unglück erlebten: "Darf uns nicht noch einmal passieren"
Der Germanwings-Absturz ist für berichtende Journalisten ein Wendepunkt ihrer Karriere gewesen. Das "medium magazin" hörte sich in Redaktionen vor Ort um - von Frankreich über Düsseldorf bis Montabaur und Haltern. "Der Zorn, der Hass, der uns Journalisten in den sozialen Medien bereits wenige Stunden nach dem Absturz entgegenschlug, muss uns nachdenklich stimmen", sagt etwa Christian Schwerdtfeger, Reporter der "Rheinischen Post". Er erlebte eine extrem schwere Arbeit auch vor Ort: "Leute schüttelten verächtlich den Kopf, wenn man sich als Journalist zu erkennen gab. Ich musste mich mehrfach für meinen Berufsstand rechtfertigen." [Weiterlesen]
Samstag, 18. April 2015
16:00 Verkehrsminister Dobrindt gegen Berufsverbot für depressive Piloten

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich gegen Forderungen nach einem Berufsverbot für depressive Piloten oder Busfahrer als Konsequenz aus dem Absturz der Germanwing-Maschine gewandt. "Ein höheres Risiko wäre es doch, wenn Anreize gesetzt werden, Depressionen zu verheimlichen", sagte Dobrindt dem Tagesspiegel". Depressionen seien "heute eine weit verbreitete Krankheit, die in den meisten Fällen gut heilbar ist", betonte der Minister. "Deshalb sollten wir Betroffene ermutigen, sich dem Arzt gegenüber zu öffnen."

Dobrindt widersprach damit seinem Parteifreund, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und auch dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, die solche Berufsverbote zuvor als denkbar und "unter bestimmten Umständen notwendig" bezeichnet hatten. Auch an der ärztlichen Schweigepflicht will der CSU-Politiker infolge des Unglücks nicht rütteln lassen. "Ich glaube nicht, dass ein Aufheben der Schweigepflicht automatisch zu mehr Sicherheit führen würde", sagte Dobrindt. Diese Vorgabe für Mediziner habe zu Recht "einen sehr hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft".

Freitag, 17. April 2015
05:57 Staatlicher Trauerakt für Absturz-Opfer
In Köln ist heute der staatliche Trauerakt für die 150 Opfer der Flugzeugkatastrophe in den französischen Alpen. Teilnehmen werden neben den Angehörigen und Rettungskräften auch Bundespräsident Joachim Gauck, Kanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Der ökumenische Gottesdienst im Kölner Dom beginnt um 12 Uhr und wird in Fernsehen, Radio und Internet live übertragen. Den Gottesdienst werden der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki und die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus gestalten.
Dienstag, 14. April 2015
06:49 Berufsverbot bei Depression? - BDP: "wirft viel mehr Probleme auf als es löst"
14.04.2015. Angesichts des vom bayrischen Innenminister Joachim Herrmann geforderten pauschalen Berufsverbots für die an einer Depression leidenden Menschen warnt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen vor Aktionismus. "Diese Forderung klingt wohlfeil und drückt vor allem Hilflosigkeit im Umgang mit nicht zu kontrollierenden Situationen aus", erklärt BDP-Präsident Prof. Michael Krämer. "Berufsverbote bergen das große Risiko, dass Depressionen und andere psychische Erkrankungen noch stärker verheimlicht werden und daher die Chance der Heilung durch eine verfügbare und wirksame Therapie sinkt." Deshalb fordert der Verband, dass statt uneffektiven Maßnahmen wie der Forderung nach Berufsverboten endlich die psychotherapeutische Versorgung in ausreichendem Maße sicher gestellt wird. [Weiterlesen]
Montag, 13. April 2015
06:01 Nach Germanwings-Absturz: Koalition will Angehörigen-Entschädigung gesetzlich regeln
Nach dem Germanwings-Absturz will die Koalition auch für Angehörige von Unfallopfern einen Anspruch auf Entschädigung gesetzlich festschreiben. "Der schreckliche Flugzeugabsturz hat den Handlungsbedarf deutlich gemacht", sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Die Gespräche zwischen den Fraktionen und mit Justiz-, Innen- und Sozialministerium sollten nun beschleunigt werden, so dass bis zur Sommerpause ein Ergebnis vorliege. [Weiterlesen]
Sonntag, 12. April 2015
20:22 Bombendrohung gegen Germanwings-Flug nach Mailand
Eine Bombendrohung gegen Germanwings hat heute am Flughafen Köln-Bonn zum Abbruch eines Starts geführt. Der Flieger sollte nach Mailand starten. Die Bombendrohung war bei der Bundespolizei eingegangen, so das Unternehmen, das zur Lufthansa gehört. [Weiterlesen]

20:22 Bombendrohung gegen Germanwings-Flug nach Mailand - Start abgebrochen
Eine Bombendrohung gegen Germanwings hat heute am Flughafen Köln-Bonn zum Abbruch eines Starts geführt. Der Flieger sollte nach Mailand starten. Die Bombendrohung war bei der Bundespolizei eingegangen, so das Unternehmen, das zur Lufthansa gehört. [Weiterlesen]

15:14 Französische Justiz vor Ermittlungen gegen Lufthansa wegen fahrlässiger Tötung
Im Zusammenhang mit dem Absturz der Germanwings-Maschine in den Alpen beabsichtigt die französische Justiz gegen den Lufthansa-Konzern und ihre Firmentochter Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung. Dies geht nach Focus-Informationen aus dem Rechtshilfeersuchen der französischen Justiz an die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hervor.
In ihrem Ersuchen um Amtshilfe hat der zuständige Ermittlungsführer Brice Robin aus Marseille unter anderem Artikel aus dem Unternehmensstrafrecht (221-7, 121-2 und 131-38) als Grundlage seiner Nachforschungen zur Ursache der Flugzeugkatastrophe aufgelistet. Im Gegensatz zu Deutschland ermöglicht das französische Strafgesetzbuch auch Ermittlungsverfahren gegen Firmen. Sollte es dazu kommen, hätte dies für den Airliner fatale Folgen: Im Falle einer Verurteilung drohen empfindliche Strafen bis hin zum Unternehmensverbot in Frankreich.
Freitag, 10. April 2015
19:00 Staatlicher Trauerakt für Absturzopfer - Live-Übertragung in TV, Radio und Web

Staatlicher Trauerakt im Kölner Dom zum Gedenken an die Opfer des Flugzeugabsturzes: Der WDR und Das Erste übertragen den ökumenischen Gottesdienst im Kölner Dom am Freitag, 17. April, in Fernsehen, Radio und Internet. Er beginnt um 12.00 Uhr. Neben Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft werden weitere Gäste aus dem In- und Ausland erwartet. [Weiter Lesen] 


17:39 Staatlicher Trauerakt für Absturzopfer - Live-Übertragung in TV, Radio und Web
Staatlicher Trauerakt im Kölner Dom zum Gedenken an die Opfer des Flugzeugabsturzes: Der WDR und Das Erste übertragen den ökumenischen Gottesdienst im Kölner Dom am Freitag, 17. April, in Fernsehen, Radio und Internet. Er beginnt um 12.00 Uhr. Neben Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft werden weitere Gäste aus dem In- und Ausland erwartet. [Weiterlesen]
Samstag, 04. April 2015
12:24 Germanwings-Airbus außerplanmäßig in Stuttgart gelandet - Notlandung oder Sicherheitslandung? Alle 124 Passagiere von Flug 4U814 kommen mit Schrecken davon
04.04.2015. Ein Germanwings-Airbus ist am heutigen Ostersamstag außerplanmäßig auf dem Flughafen Stuttgart. Das Passagierflugzeug war heute morgen auf dem Weg von Köln nach Venedig, als ein bislang noch unbekannter technischer Defekt auftrat. Nach Auslösung einer Luftnotlage landete Flug Flug 4U 814 gegen 11:10 Uhr in Stuttgart. Die 124 Passagiere und 5 Besatzungsmitglieder von Flug Flug 4U814 kamen mit dem Schrecken davon. Verletzt wurde niemand. [Weiterlesen]
Freitag, 03. April 2015
11:30 Zweite Blackbox bestätigt absichtlichen Todesflug
Die zweite Blackbox bestätigt den bisherigen Ermittlingsstand, dass der Germanwings-Copilot den Sinkflug absichtlich eingeleitet hat.
Donnerstag, 02. April 2015
16:02 Zweite Germanwings-Blackbox gefunden - Copilot googelte zu Cockpit-Türen und Selbstmord
Laut Staatsanwaltschaft Marseille haben Helfer die zweite Blackbox des abgestürzten Airbus in den französischen Alpen gefunden. Sie zeichnet die technischen Daten auf und kann somit Hinweise auf Fluggeschwindigkeit etc. geben. In Düsseldorf gab die Staatsanwaltschaft bekannt: Co-Pilot Andreas L. suchte im Web nach Selbstmord-Möglichkeiten sowie Infos zu Cockpit-Türen und deren Verriegelungstechnik. [Weiterlesen]

15:50 Zweite Blackbox gefunden - Copilot recherchierte im Internet
15:50 Uhr - 02.04.2015 Laut Staatsanwaltschaft Marseille haben Helfer die zweite Blackbox des abgestürzten Airbus in den französischen Alpen gefunden. Sie kann Hinweise auf Fluggeschwindigkeit etc. geben, weil sie die technischen Daten aufzeichnet. In Düsseldorf gab die Staatsanwaltschaft bekannt: Co-Pilot Andreas L. suchte im Web nach Selbstmord-Möglichkeiten sowie Infos zu Cockpit-Türen und deren Verriegelungstechnik.

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