70 Abgeordnete werden direkt gewählt. Das geschieht über die Erststimme. Wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, hat einen Sitz im Landtag sicher. Die anderen 50 Abgeordneten kommen über die Landeslisten in den Landtag. Und das geschieht so: Die Zweitstimme auf dem Wahlzettel ist die entscheidende. Denn sie bestimmt, wie viele Sitze welche Partei im Landtag bekommt. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Landtag.
Aber welche Kandidaten ziehen in den Landtag ein? Nehmen wir an, die CDU bekommt 42 Sitze. Als erstes werden jetzt die direkt gewählten CDU-Abgeordneten berücksichtigt. Werden zum Beispiel zwölf Abgeordnete direkt gewählt, so werden die restlichen 30 Abgeordneten durch die Landesliste aufgefüllt.
Werden aber 45 CDU-Abgeordnete direkt gewählt – drei mehr, als der Partei eigentlich zustehen würden – kommen diese drei trotzdem rein. Die CDU hat dadurch drei Abgeordnete mehr. So entstehen Überhangmandate. Die Überhangmandate müssen ausgeglichen werden. Deshalb erhalten auch die anderen Parteien mehr Mandate, sogenannte Ausgleichsmandate.
Wer also am Ende im Landtag sitzt und wer nicht, ist das Ergebnis eines komplizierten Rechenprozesses.
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