Spende für Kinderhaus | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart/Karlsruhe/Berlin:

Kretschmann begrüsst BVG-Urteil gegen Betreuungsgeld. Land will jetzt Kinderbetreuung ausbauen

Stand: 22.07.15 11:10 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das sogenannte Betreuungsgeld gekippt, das Eltern unterstützt, die ihr kind nich in eine Kita bringen. Die Verfassungsrichter entschieden im Fall der von den Gegnern so bezeichneten "Herdprämie" einstimmig. Dabei monierten die Richter vor allem einen Formfehler: Für eine solche Leistung seien die Länder, nicht der Bund zuständig. Das Gesetzt sei deshalb rechtswidrig.

In einer ersten Reaktion hat der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Urteil begrüsst: Die grün-rote Landesregierung sei grundsätzlich keine Anhängerin des Betreuungsgeldes. Stattdessen habe man sich ja bereits zuvor im Grundsatz entschieden, der institutionellen Förderung kleiner Kinder durch gute Kita-Angebote auszubauen. Nur gute Bildungs- und Betreungsangebote gewährleisteten, dass Kinder aus unterschiedlichsten Elternhäusern gleich gute startchancen für später hätten. Nur so sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  durchsetzbar.Das Land werde deshalb jetzt darauf drängen, die Bundes-Gelder zum weiteren Ausbau der Kita-Tagesbetreuungseinrichtungen einsetzen zu können.

Kretschmann begrüßte ausdrücklich, dass mit der Entscheidung die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verteidigt habe.

 

 

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