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Betreuungsgeld gekippt - Bundesverfassungsgericht: Das ist Ländersache

Stand: 21.07.15 12:34 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das vom Bund eingeführte Betreuungsgeld gekippt. Über die Einführung des Betreuungsgeldes müsse jedes Bundesland selbst entscheiden. Geklagt hatte das Land Hamburg. Bayern hat angekündigt, das Betreuungsgeld weiter zu zahlen.

Bereits im Vorfeld waren Einschätzungen abgegeben worden, dass  der Bund - anstelle der Länder - nur dann zuständig wäre, wenn die Maßnahme zur Herstellung gleicher Lebensbedingungen in Deutschland notwendig wäre.

Das Betreuungsgeld wird an Eltern gezahlt, die den gesetzlich garantierten Kinderbetreuungs-Platz nicht in Anspruch nehmen. Kritiker haben das Betreuungsgeld mit dem Begriff "Herdprämie" bezeichnet. Die Verwendung dieses Begriffes wird von den Befürwortern des Betreuungsgeldes als "demagogisch" bezeichnet, da damit Eltern, die sich für eine persönliche Betreuung ihres Kindes entscheiden, in unerträglicher Weise herabgewürdigt werden.Befürworter verweisen darauf, dass es allen Eltern aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände selbst überlassen bleiben muss, ob sie ihr Kind tagsüber in eine Kita abgeben oder selbst zu Hause betreuen.

Verhaltensforscher wie das Freiburger Forscher-Ehepaar Bernhard und Selma Hassenstein haben in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass Babies und Kleinkinder in den ersten Jahren eine feste Bezugsperson brauchen. Dies sei im Optimalfall die Mutter oder der Vater; ersatzweise die Großeltern.

Wenn es aufgrund der Lebensumstände nicht anders ginge, als das Kind in eine Betreuungs-Einrichtung abzugeben, dann sei es für das Kindeswohl entscheidend, dass es auch dort eine gleichbleibende, feste Bezugsperson für das Kind gebe. Für Kleinkinder seien fremde, aufgrund Schichtbetrieb ständig wechselnde Bezugsbersponen am Schlimmsten. Das Kleinkind könne in diesem Fall keine stabile feste Beziehung zu den Betreuern aufbauen.

 

 

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