Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Heiner Koch (Dresden-Meißen), sagte zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvF 2/13) zur Thematik des Betreuungsgeldes:
„Wir bedauern das Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Idee, im Anschluss an die Elterngeldbezugszeit ein Betreuungsgeld als weitere Transferleistung für Eltern von Kindern im Krippenalter einzuführen, haben wir unterstützt. In der Diskussion um den Krippenausbau wurde immer wieder betont, dass auch die Eltern, die sich dafür entscheiden, keinen Krippenplatz für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, Wertschätzung erfahren müssen. Das Betreuungsgeld war ein Ausdruck dieser Wertschätzung."
Erzbischof Koch sagte weiter: "Aber gerade auch als Ergänzung des Elterngeldkonzeptes erscheint uns nach wie vor eine an den Elterngeldbezug anschließende finanzielle Leistung sinnvoll. Schon der 7. Familienbericht hat darauf hingewiesen, dass Teil der skandinavischen Elterngeldkonzepte ein Betreuungsgeld ist. Dieses Betreuungsgeld gewährt den Eltern für eine Übergangszeit die Wahlfreiheit zu entscheiden, ob und wann sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten. Dieses Anliegen, Eltern zu unterstützen, ihre Vorstellung von dem, was für die Familie am besten ist, umzusetzen, ist unseres Erachtens ein zentrales familienpolitisches Ziel."
Vor diesem Hintergrund sei es sicherlich eine Herausforderung für die Familienpolitik, "wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung feststelle, dass der gesellschaftliche Wunsch, die Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung in der Familie oder aber in einer Betreuungseinrichtung zu verbessern, für sich keine Bundesgesetzgebungskompetenz zu begründen vermag.Insofern können wir nur an den Bund und die Länder appellieren, gemeinsam weitere Anstrengungen zu unternehmen, familienpolitische Instrumente zu entwickeln, die die Erziehungsleistung von Eltern anerkennen und die Wahlfreiheit von Eltern unterstützen."
Mittwoch, 22. Juli 2015 | |
10:44 |
Kretschmann begürsst BVG-Urteil gegen Betreuungsgeld. Land will jetzt Kinderbetreuung ausbauen Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das sogenannte Betreuungsgeld gekippt, das Eltern unterstützt, die ihr kind nich in eine Kita bringen. Die Verfassungsrichter entschieden im Fall der von den Gegnern so bezeichneten "Herdprämie" einstimmig. Dabei monierten die Richter vor allem einen Formfehler: Für eine solche Leistung seien die Länder, nicht der Bund zuständig. Das Gesetzt sei deshalb rechtswidrig. [Weiterlesen]
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Dienstag, 21. Juli 2015 | |
16:36 |
"Schwere Klatsche für die Union" - SPD zum Verfassungsgerichtsurteil: "Das Betreuungsgeld ist damit gestorben" 21.07.2015. SPD-Landeschef Nils Schmid hat das Urteil des Verfassungsgerichts gegen das vom Bund eingeführte Betreuungsgeld als "schwere Klatsche für die Union" bezeichnet. "Die Herdprämie war schon immer ein familienpolitischer Irrweg, nun ist ist sie auch für verfassungswidrig erklärt worden. Das Betreuungsgeld ist damit gestorben", so Schmid. Das Bundesverfassungsgericht hatte heute entschieden, dass die Einführung von Betreuungsgeld keine Sache des Bundes sei, sondern in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer falle. [Weiterlesen]
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16:27 |
Bischofskonferenz bedauert gekipptes Betreuungsgeld: " Eltern ohne Krippenplatz müssen Wertschätzung erfahren!" 21.07.2015. Die Deutsche Bischofskonferenz bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das BEtreuungsgeld zu kippen. Auch Eltern ohne Krippenplatz müssten Wertschätzung erfahren. Und das sei durch das Betreuungsgeld der Fall. Eine Ergänzung des Elterngeldes durch Betreuungsgeld erscheine - ähnlich wie das in Skandinavien auch der Fall sei - sinnvoll. [Weiterlesen]
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13:24 |
BDA-Kramer zum gekippten Betreungsgeld : "Urteil korrigiert schweren bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Fehler"" 21.07.2015. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts korrigiert einen schweren bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Fehler." Das sagte Arbeitgeberpräsident Kramer anlässlich des heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Betreuungsgeld. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die Entscheidung über ein Betreuungsgeld Ländersache sei. Arbeitgeberpräsident Kramer forderte die Politik dazu auf, die Betreuungsgeldmittel in Ganztagskitas und Ganztagsschulen zu investieren. [Weiterlesen]
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12:34 |
CDU: Betreuungsgeld ist eine Erfolgsgeschichte! Weit über 100.000 Familien in BW profitieren davon 21.07.2015. "Das Betreuungsgeld ist im Land eine Erfolgsgeschichte. Weit über 100.000 baden-württembergische Eltern profitieren schon heute davon." Das sagte derVorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Landtagswahl-Spitzenkanidat Guido Wolf.Diese Familien dürfe man auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht im Regen stehen lassen. [Weiterlesen]
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12:28 |
"Der Ofen ist aus für die Herdprämie!" - LINKE freuen sich über gekipptes Betreuungsgeld 21.07.2015. Die Linke begrüße, dass die Karlsruher Richter dem Betreuungsgeld eine Absage erteilt haben. LINKE-Vorsitzender Bernd Rixinger sagte: "Das Betreuungsgeld fördert auf Kosten der Steuerzahler veraltete Rollenmodelle und verwehrt Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung."Das umstrittene Betreuungsgeld wurde heute durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Zuständigkeit liegt nach Auffassung der Richter bei den Ländern und nicht beim Bund. Jetzt besteht für die Länder die Möglichkeit, eine entsprechende Leistung einzuführen. [Weiterlesen]
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11:59 |
GEW zum Betreuungsgeld-Urteil: "Jetzt sind eine Milliarde frei - Gelder schnell in Kitaqualität investieren" 20.07.2015. Nach der Betreuungsgeldentscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlägt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor, die frei werdenden Gelder schnell umzuwidmen. "Mehr als eine Milliarde Euro stehen jetzt zusätzlich für mehr und bessere Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die Entscheidung macht den Weg für das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes frei", betonte Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, mit Blick auf den Richterspruch aus Karlsruhe. Die Bundesregierung müsse jetzt die rechtlichen und fiskalischen Voraussetzungen für die notwendigen qualitativen Verbesserungen schaffen. "Der Entwurf des Bundeshaushalts 2016 muss umgeschrieben und ein Gesetzentwurf zur Kitaqualität auf den Weg gebracht werden" sagte Hocke. [Weiterlesen]
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11:27 |
Betreuungsgeld - Caritas: Familien müssen Wahlmöglichkeiten haben 21. Juli 2015. Welche Art der Betreuung Familien wählen darf nicht darüber entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung erhalten. "Betreuungsgeld oder Kita" - vor diese Entscheidung sollte man Eltern nicht stellen, sagt Caritas-Präsident Peter Neher. Kleine Kinder müssen rund um die Uhr betreut werden. "Ob Eltern ihr Kind 24 Stunden am Tag selbst oder teilweise von Verwandten oder in einer Kita betreuen lassen, darf nicht den Ausschlag geben, wie sie finanziell gefördert werden", so Neher. [Weiterlesen]
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10:26 |
Betreuungsgeld gekippt - Fehlende Gesetzgebungskompetenz: Bundesverfassungsgericht: Das ist Ländersache 21.07.2015. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das vom Bund eingeführte Betreuungsgeld gekippt. Über die Einführung des Betreuungsgeldes müsse jedes Bundesland selbst entscheiden. Geklagt hatte das Land Hamburg. Bayern hat angekündigt, das Betreuungsgeld weiter zu zahlen. [Weiterlesen]
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