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Frankfurt a.M. :

GEW zum Betreuungsgeld-Urteil: "Jetzt sind eine Milliarde frei - Gelder schnell in Kitaqualität investieren"

Stand: 21.07.15 16:46 Uhr

20.07.2015. Nach der Betreuungsgeldentscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlägt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vor, die frei werdenden Gelder schnell umzuwidmen. "Mehr als eine Milliarde Euro stehen jetzt zusätzlich für mehr und bessere Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die Entscheidung macht den Weg für das Kita-Qualitätsgesetz des Bundes frei", betonte Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, mit Blick auf den Richterspruch aus Karlsruhe. Die Bundesregierung müsse jetzt die rechtlichen und fiskalischen Voraussetzungen für die notwendigen qualitativen Verbesserungen schaffen. "Der Entwurf des Bundeshaushalts 2016 muss umgeschrieben und ein Gesetzentwurf zur Kitaqualität auf den Weg gebracht werden" sagte Hocke.

Er bedauerte, dass die Verfassungsrichter keine klare Position zur Vereinbarkeit des Betreuungsgeldes mit dem Grundgesetz bezogen hätten. „Es wäre ein starkes Signal gewesen, die so genannte 'Herdprämie' auch aus inhaltlichen Gründen zu kippen", betonte Hocke. „Entscheidend ist jedoch, dass diese kontraproduktive familienpolitische Leistung vom Tisch ist", unterstrich der GEW-Experte. Eine über das Betreuungsgeld hinausgehende Wirkung der richterlichen Entscheidung sieht er nicht: „Die Kitaqualität darf der Bund auch weiterhin regeln, wenn er die formalen Voraussetzungen erfüllt." Für gleichwertige Lebensverhältnisse seien einheitliche Standards in Kitas unverzichtbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld heute für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil dem Bund dafür die notwendige Zuständigkeit fehle. Diese liege beim jeweiluigen Bundesland. Betreuungsgeld erhalten Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat nicht in einer Krippe betreuen lassen.

 

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