Er bedauerte, dass die Verfassungsrichter keine klare Position zur Vereinbarkeit des Betreuungsgeldes mit dem Grundgesetz bezogen hätten. „Es wäre ein starkes Signal gewesen, die so genannte 'Herdprämie' auch aus inhaltlichen Gründen zu kippen", betonte Hocke. „Entscheidend ist jedoch, dass diese kontraproduktive familienpolitische Leistung vom Tisch ist", unterstrich der GEW-Experte. Eine über das Betreuungsgeld hinausgehende Wirkung der richterlichen Entscheidung sieht er nicht: „Die Kitaqualität darf der Bund auch weiterhin regeln, wenn er die formalen Voraussetzungen erfüllt." Für gleichwertige Lebensverhältnisse seien einheitliche Standards in Kitas unverzichtbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld heute für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, weil dem Bund dafür die notwendige Zuständigkeit fehle. Diese liege beim jeweiluigen Bundesland. Betreuungsgeld erhalten Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat nicht in einer Krippe betreuen lassen.
Bedeckt 9 / 11° C Luftfeuchte: 71% |
Bedeckt 12 / 14° C Luftfeuchte: 56% |
Leichter Regen 8 / 10° C Luftfeuchte: 71% |