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BDA-Kramer zum gekippten Betreungsgeld : "Urteil korrigiert schweren bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Fehler""

Stand: 21.07.15 13:29 Uhr

21.07.2015. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts korrigiert einen schweren bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Fehler." Das sagte Arbeitgeberpräsident Kramer anlässlich des heutigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Betreuungsgeld. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die Entscheidung über ein Betreuungsgeld Ländersache sei. Arbeitgeberpräsident Kramer forderte die Politik dazu auf, die Betreuungsgeldmittel in Ganztagskitas und Ganztagsschulen zu investieren.

Kramer sagte: "Die Betreuungsgeldmittel sollten künftig in den Ausbau einer bedarfsgerechten und hochwertigen Ganztagskinderbetreuung sowie in Ganztagsschulen investiert werden. Eine ausreichende Zahl guter Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine notwendige Voraussetzung, damit Eltern Familie und Beruf leichter unter einen Hut bekommen, mehr Frauen – wenn sie wollen – in größerem Stundenumfang arbeiten können und Kinder bessere Bildungschancen erhalten."

Das Betreuungsgeld sei kontraproduktiv gewesen, weil es vor allem Eltern mit geringerem Bildungsgrad und Familien mit Migrationshintergrund davon abhalte, ihre Kinder in einer Kita betreuen zu lassen, die Integration zu erleichtern und selbst erwerbstätig zu sein.

Der Arbeitgeber-Präsident sagte: "So unterbleibt wichtige frühkindliche Förderung, Bildungschancen werden verbaut. Außerdem wird ein finanzieller Anreiz gesetzt, dass Frauen dem Arbeitsmarkt länger fernbleiben. Lange familienbedingte Erwerbsunterbrechungen führen zu Qualifikationsverlusten und damit zu Nachteilen in der Einkommens- und Karriereentwicklung."

 

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