Feuerwerk | Bildquelle: pixabay.com

Stuttgart :

8 Sicherheitshinweise zum Silvesterfeuerwerk

Stand: 29.12.16 11:20 Uhr

Unsachgemäß verwendetes Feuerwerk kann schnell zu erheblichen Schäden führen. So wurde im vergangenen Jahr durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper von Jugendlichen in einer Tiefgarage in Stuttgart ein Millionenschaden verursacht. Stuttgarts Regierungspräsident Wolfgang Reimer warnt deswegen vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk. In einer Presse-Info gibt´s außerdem 8 Tipps und Sicherheitshinweise. Welche, lesen Sie hier:

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat daher einige Sicherheitshinweise zusammengefasst:

1. Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung! Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel und erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer. Diese muss auf der Verpackung aufgedruckt sein. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden!

2. Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selbst aus! Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Beim Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht bleiben.

3. Anleitungen lesen! Beachten Sie die Bedienungsanleitungen und Aufdrucke an Artikeln. Hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung. So können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II sind nur im Freien anzuzünden. Verwenden Sie Feuerwerkskörper bestimmungsgemäß und entzünden Sie diese niemals in der Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.

4. Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen! Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand. Nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet, kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt" werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.

5. Achtung beim Aktivieren der Knaller! Werfen Sie angezündete Knallkörper sofort weg und behalten Sie diese nicht in der Hand. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert weg (z. B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Werfen oder zielen Sie niemals nach Personen. Keinesfalls dürfen diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden. Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, kontrollieren oder zünden Sie diese nicht nach, sondern übergießen sie mit Wasser, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.

6. Sichere Umgebung! Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen, noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.). In der Silvesternacht empfiehlt es sich, Mülltonnen zu schließen, wenn möglich zu verschließen. Schließen Sie ebenso alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen). So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden.

7. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten.

8. Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor! Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), Feuerlöschern oder Löschspray. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112. Sorgen Sie dafür, dass der Anfahrtsweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen die Rettungskräfte ein.

Stuttgarts Regierungspräsident Wolfgang Reimer warnt vor Gefahren durch Silvesterfeuerwerk und dankt allen haupt- und ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz. In den vergangenen Jahren kam es im Regierungsbezirk Stuttgart durch die unsachgemäße Verwendung von Silvesterfeuerwerk in der Silvesternacht zu teilweise erheblichen Sach- und Personenschäden. Dank des unermüdlichen Einsatzes von haupt- und ehrenamtlichen Helfern ist auch zum Jahreswechsel die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet.

„Ich bin stolz auf alle haupt- und ehrenamtlichen Rettungskräfte, die in Baden-Württemberg in jeder Silvesternacht Außerordentliches leisten. Allein die Einsatzzahlen in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Silvesternacht 2015 zeigen, dass in dieser Nacht das Gefahrenpotential für alle Bürger besonders hoch ist", betont Regierungspräsident Wolfgang Reimer:

2015 gab es im Stadtgebiet Stuttgart zwischen 22 Uhr und 6 Uhr 48 Einsätze der Feuerwehr, 233 medizinische Notfälle und über 800 Anrufe in der integrierten Leistelle. „Ich bitte daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, besonnen mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerkskörpern", so Reimer.

Unsachgemäß verwendetes Feuerwerk kann schnell zu erheblichen Schäden führen. So wurde im vergangenen Jahr durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper von Jugendlichen in einer Tiefgarage ein Millionenschaden verursacht. (RPS)



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Donnerstag, 29. Dezember 2016
15:51 Silvester: Experten warnen vor Böllern & Co - Feuerwerk: Besonders Augen, Ohren und Hände gefährdet
Viele Menschen freuen sich auf den Jahreswechsel und auf das damit verbundene Feuerwerk. Doch jährlich werden tausende Menschen durch Böller, Raketen und andere Artikel verletzt. Dabei kommt es immer wieder zu Verbrennungen an Händen und Gesicht, Verletzungen des Auges und der Augenlider, Gehörschäden und Knalltraumata. Mediziner des Universitätsklinikums Freiburg empfehlen daher große Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Insbesondere bei selbst gebauten oder nicht zugelassenen Sprengkörpern entstehen oft Verletzungen. Vor allem in schwereren Fällen sollten die Betroffenen möglichst schnell die Hilfe von Fachärzten in Anspruch nehmen. [Weiterlesen]

15:47 Sicher durch die Silvesternacht - Feuerwerk : - Johanniter geben Tipps, um Verletzungen durch Böller zu vermeiden
Silvester bedeutet für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes der Johanniter-Unfall-Hilfe regelmäßig Hochbetrieb: Alljährlich erleiden in der letzten Nacht des Jahres Tausende Menschen in Deutschland Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden, weil leichtsinnig oder unter Alkoholeinfluss unsachgemäß mit Feuerwerkskörpern hantiert wird. Hat sich jemand verletzt, kommt es darauf an, richtig und schnell zu reagieren, um Schlimmeres zu verhindern. [Weiterlesen]

11:33 Silvester mit Heimtieren gut überstehen - Feuerwerk: "Tiere vom Lärm der Knaller und Raketen abschotten"
Am letzten Tag des Jahres löst das laute Feuerwerk bei vielen Heimtieren Angst oder sogar Panik aus. Hinzu kommt, dass die Silvesterknallerei nicht erst am Silvesterabend losgeht, sondern vereinzelt bereits mit dem Verkaufsstart der Feuerwerkskörper am 29. Dezember und über die Jahreswende hinaus. Tierhalter sollten daher versuchen, ihre Tiere während dieser Zeit möglichst vom Lärm der Knaller und Raketen abzuschotten. [Weiterlesen]

11:16 Silvester: Batterie-Feuerwerke müssen zwingend auf ebenem Untergrund stehen.
29.12.2016. Am Donnerstag (29.12.) startet der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. BW-Umweltminister Franz Untersteller appellierte deshalb daran, vor dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt die Gebrauchsanleitung zu lesen. "Zu Ihrer persönlichen Sicherheit müssen Sie Batterie-Feuerwerke auf einen ebenen Untergrund stellen und vom Hersteller vorgesehene Stützen ausklappen. Nur so ist gewährleistet, dass die Feuerwerkskörper sicher stehen und gefahrlos abgebrannt werden können." Wichtig sei auch, beim Kauf darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper mit der Registrierungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder dem CE-Zeichen gekennzeichnet und die Verpackungen nicht beschädigt sind, betonte Untersteller weiter. Abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper gehören in den Hausmüll. [Weiterlesen]

11:08 8 Sicherheitshinweise zum Silvesterfeuerwerk
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06:12 Woher kommt der Begriff Silvester und was hat der Mars mit dem Jahreswechsel zu tun?
Silvester - der Abend vor dem Jahreswechsel ist nach dem heiligen Papst Silvester I. benannt. Dieser wurde 314 zum Papst bestimmt und starb am 31. Dezember des Jahres 335. Das Gedenken der Kirche an Silvester I. fällt auf den letzten Tag im bürgerlichen Jahr. "Silvester" bedeutet "Waldbewohner". [Weiterlesen]
Donnerstag, 22. Dezember 2016
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Angesichts der deutschlandweit festgestellten abstrakten Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus sowie der Ereignisse in Köln und anderen Großstädten am vergangenen Silvester werden die Polizeien in der Region und im Land mit sichtbarer Präsenz und offen agierenden Einsatzkräften zu Weihnachten und zu Neujahr unterwegs sein. Das haben jetzt die Polizeipräsidien bekanntgegeben. [Weiterlesen]
Mittwoch, 31. Dezember 2014
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11:37 Vorsichtig durch den Silvesterabend - gesund ins neue Jahr 2016
Wie jedes Silvester, wird auch heute wieder das alte Jahr mit unzähligen Böllern und Feuerwerkskörpern verabschiedet und das Neue Willkommen geheißen. Doch damit 2015 nicht gleich einen bösen Anfang nimmt, heißt es bei der Silvesterknallerei vorsichtig zu sein. Denn der falsche Umgang mit Raketen und Feuerwerkskörpern führt immer wieder zu zahlreichen Unfällen. [Weiterlesen]
Dienstag, 30. Dezember 2014
14:40 DRK-Tipps zum Jahreswechsel: Alkohol & Feuerwerk - Unbeschwert, aber nicht unvorsichtig Silvester feiern
30.12.2014. Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen eine ganz besondere. Um diese ausgelassen zu feiern, gehören Böller und Alkohol für viele einfach dazu. "Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Knallern und Raketen jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen", warnt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. "Auch in Feierlaune sollten einige Regeln unbedingt gelten, um unbeschwert in das neue Jahr starten zu können." Mit Feuerwerk müsse verantwortungsvoll umgegangen werden. Alkohol solle nur in moderaten Mengen getrunken werden. [Weiterlesen]

00:29 Meist trifft es Unbeteiligte: "Wenn Silvester ins Auge geht" - 8% erblinden: Augenärzte fordern Schutzbrille gegen Feuerwerk
30.12.2014. Raketen und Böller sind gefährlich: Ein Fünftel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betrifft die Augen, mahnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Die Folgen sind mitunter schwerwiegend, bis hin zur Erblindung. Die DOG rät deshalb mit Blick auf den Jahreswechsel zur Vorsicht im Umgang mit Knallkörpern Wenn in der Silvesternacht Raketen den Himmel erleuchten und Böller die Trommelfelle erschüttern, haben Augenkliniken Hochbetrieb. Das Spektrum der eingelieferten Fälle reicht von Schäden an Binde- oder Hornhaut durch Funken und Fremdkörper. Bis hin zu schwersten Verletzungen durch Böller mit geborstenem Augapfel, die in einer Notoperation enden. [Weiterlesen]
Montag, 29. Dezember 2014
20:04 Bei Schäden haftet der "Absender" - ADAC-Experten: Böller und Raketen sind in der Nähe von Autos tabu
29.12.2014. Böller und Raketen, die in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.Anders sieht es aus, wenn Feuerwerkskörper direkt auf oder gegen ein Auto abgefeuert werden. Hier können Schmauchspuren auf dem Lack die Folge sein. [Weiterlesen]
Sonntag, 28. Dezember 2014
12:48 Verkauf von Silvesterfeuerwerk: "Schutzabstände einhalten. Nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM oder CE-Zeichen kaufen"
28.12.2014. "Die auf den Feuerwerkskörpern angegebenen Schutzabstände sind zur eigenen Sicherheit einzuhalten." Das teilte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller heute in einer Presse-Info mit. Es sei wichtig, nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM-Zeichen oder CE-Zeichen zu kaufen. Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk startet om kommenden Montag, 29. Dezember 2014. Nachstehend finden Sie auch einen link zu behördlichen Informationen über unsichere Produkte und eine E-Mail-Adresse, unter der Sie fehlerhafte Feuerwerkskörper melden können. [Weiterlesen]
Samstag, 27. Dezember 2014
11:47 Welche Versicherungen sind zuständig? Silvesternacht - Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden
27.12.2014. Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in der Silvesternacht. Der Grund: Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen. Die Folge: Schlimme Verletzungen oder große und kleinere Brände. Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und 12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden. Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeiden. [Weiterlesen]
Freitag, 26. Dezember 2014
12:28 Schnelle Hilfe bei Silvester-Verletzungen - Experten warnen besonders vor Gefahren für Augen, Ohren, Hände
26.12.2014. Jedes Jahr werden tausende Menschen durch Böller, Raketen und Co verletzt. Mediziner des Universitätsklinikums Freiburg empfehlen daher besondere Vorsicht, wenn Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Denn regelmäßig kommt es zu Verbrennungen an Händen und Gesicht, Verletzungen der Augenoberfläche, Gehörschäden und Knalltraumata. Gerade selbst gebaute oder nicht zugelassene Sprengkörper sind häufig Ursache schwerer Verletzungen. In schwereren Fällen ist wichtig, unmittelbar die Hilfe von Fachärzten aufzusuchen. [Weiterlesen]
Donnerstag, 25. Dezember 2014
23:48 "Nur im Einzelhandel kaufen; nicht bei fliegenden Händlern" - Feuerwerksverkauf ab 29. Dezember
Dezember 2014 - Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 29. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II verkauft werden. In der Regel haben die Geschäfte am letzten Tag des Jahres noch bis 14 Uhr geöffnet. Feuerwerksartikel der Klasse II dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. [Weiterlesen]
Samstag, 20. Dezember 2014
02:29 Silvesterfeuerwerk - Feuerwerksverkauf beginnt ab 29. Dezember 2014
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 29. Dezember 2014. Das teilte der Handelsverband Baden-Württemberg e.V. in einer Presseinfo mit. Bis einschließlich 31. Dezember dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II verkauft werden. In der Regel haben die Geschäfte am letzten Tag des Jahres noch bis 14 Uhr geöffnet, einige schließen aber auch früher. [Weiterlesen]
Freitag, 19. Dezember 2014
14:08 Illegale Pyrotechnik zu Silvester - Bundespolizei warnt vor Gefahren
Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu wie zuvor der Baum an Weihnachten. Manche hegen den Wunsch, es besonders krachen zu lassen - und besorgen in diesen Tagen bereits Feuerwerk aus dem Ausland. Gerade in Grenzregionen liegt die Versuchung nahe, sich nicht zugelassene Kracher z.B. aus Tschechien und Polen zu besorgen. Die Bundespolizei warnt eindringlich davor: Es besteht Lebensgefahr. Und strafbar macht man sich obendrein. [Weiterlesen]




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