Deutschland:
Illegale Pyrotechnik zu Silvester - Bundespolizei warnt vor Gefahren
Stand: 19.12.14 23:02 Uhr
Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu wie zuvor der Baum an Weihnachten. Manche hegen den Wunsch, es besonders krachen zu lassen - und besorgen in diesen Tagen bereits Feuerwerk aus dem Ausland. Gerade in Grenzregionen liegt die Versuchung nahe, sich nicht zugelassene Kracher z.B. aus Tschechien und Polen zu besorgen. Die Bundespolizei warnt eindringlich davor: Es besteht Lebensgefahr. Und strafbar macht man sich obendrein.
Die Bundespolizei warnt davor, verbotene Feuerwerkskörper, ohne BAM-Prüfsiegel oder CE-Kennzeichnung, einzuführen und zu gebrauchen. Dies stellt regelmäßig eine Straftat dar und wird angezeigt. Jeder Umgang mit nicht zugelassener Pyrotechnik und die Einfuhr ist in Deutschland verboten.
Die potenziellen Käufer sollten neben den strafrechtlichen Konsequenzen besonders die Gefährlichkeit der ungeprüften Knallkörper bedenken: Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.
Die Bundespolizei hat in Grenzregionen deshalb sogar Warnschilder aufgestellt.
Mit Freude den Jahreswechsel erleben – mit den Tipps der Bundespolizei:
- Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern.
- Achten Sie immer darauf, dass die BAM- oder CE-Zeichen nicht gefälscht sind.
- Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen.
- Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper.
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.
Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.
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