Feuerwerk | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Silvesterfeuerwerk - Feuerwerksverkauf beginnt ab 29. Dezember 2014

Stand: 20.12.14 03:15 Uhr

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 29. Dezember 2014. Das teilte der Handelsverband Baden-Württemberg e.V. in einer Presseinfo mit. Bis einschließlich 31. Dezember dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II verkauft werden. In der Regel haben die Geschäfte am letzten Tag des Jahres noch bis 14 Uhr geöffnet, einige schließen aber auch früher.

Feuerwerksartikel der Klasse II dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden.

Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie und ihre Verpackung deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes; Name (Warenzeichen), Anschrift und Telefonnummer des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, sowie die Altersgrenze und das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-P I oder II - vierstellige Zahl) oder die CE Kennzeichnung und Registrierungsnummer.

Die Verbraucher sollten Feuerwerk nur im Einzelhandel und nicht bei fliegenden Händlern erwerben. Nur im Einzelhandel haben die Käufer die Garantie, dass Böller und Raketen vom Bundesamt für Materialprüfung getestet sind. Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre alt sind.

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