Philip Puls, TÜV Süd: Am besten parken Sie Ihr Auto natürlich in einer geschlossenen Garage. Gar keine Frage. Wenn Sie keine geschlossene Garage haben, bietet sich natürlich an in den geschützten Bereichen zu parken, zum Beispiel unter Bäumen oder in der Nähe von Büschen. Wenn Sie das auch nicht haben, können Sie durchaus auf Schutzhüllen beziehungsweise Foliengaragen zurückgreifen. Da nur bitte darauf achten, dass Kennzeichen und Beleuchtung frei sind.
Was ist zu tun, wenn man am Neujahrsmorgen sieht, dass das Auto doch etwas abbekommen hat?
Sollte der Lack beschädigt sein oder beziehungsweise Sie Rückstände dort sehen, sind es meistens wirklich nur Schmauchspuren oder leichte Verschmutzungen, die Sie mit einer Lackreinigung oder Lackpolitur herausbekommen. Bei größeren Schäden bleibt Ihnen nur der Weg zum Lackierer beziehungsweise zum Lackstift.
Kann es bei intensiverem Böller-Beschuss auch zu größeren Schäden kommen?
Schlimmere Schäden, wie zum Beispiel ein Brand von einem Auto sind sehr selten. Es wird zwar immer wieder versucht, Böller unter dem Fahrzeug zu zünden, um den Tank in Brand zu setzen. Dafür brauche ich aber eine wesentlich höhere Zündenergie. Und daher ganz klar und die gute Nachricht, schwere Schäden mit Brandfolgen sind sehr, sehr selten.
Kommt es dennoch zu Schäden am Auto, haftet in der Regel der "Absender" des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie zerstörte Scheiben. Dies gilt laut HUK-Coburg übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.
Zu den typischen Schäden der Silvester-Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.
Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Übrigens, selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.
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