Hochhaus | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

"Staat zeigt sein wahres Gesicht" - Boris Palmers Vorschlag, leeren Wohnraum zu beschlagnahmen, entzündet heftige Reaktionen

Stand: 15.08.15 12:48 Uhr

Darf eine Stadt oder ein Land privaten, leerstehenden Wohnraum beschlagnahmen, wenn die Wohnräume für Flüchtlinge ausgehen? Der Tübinger OB Boris Palmer meint: ja, wenn sich die Eigentümer weigern zu vermieten. Mit dieser Äußerung hat der grüne Politiker eine bundesweite Debatte losgetreten. In der die Emotionen jetzt hochgehen. Palmer rüttle an den Pfeilern des deutschen Grundgesetzes - so die Reaktion des Landesgeschäftsführer des Eigentümerverbandes "Haus und Grund", Ottmar Wernicke. Bereits vorher hatte der baden-württembergische Städtetag dem Vorschlag eine Absage erteilt. Und auch der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall sieht die Idee als "rechtlich äußerst problematisch" an. Mittlerweile gibt es nach Rückfragen unserer Redaktion einige weitere Stimmen.


Mit einem Facebook-Post zum Thema der kommunalen Unterbringungsnot der Flüchtlinge hat der Tübinger OB Boris Palmer eine Debatte losgetreten, die mittlerweile die Menschen in Tübingen, im Landkreis, aber auch im Land bewegt. Vierhundert bis siebenhundert Wohnungen, so schätzt Palmer, stünden in Tübingen derzeit dauerhaft leer. Und angesichts drohender Zeltstädte und Nutzung von Turnhallen, halte er das für vertretbar. Der Staat zeige jetzt sein wahres Gesicht – so kommentiert ein Bürger auf Palmers Post.  Pro-Stimmen hingegen verweisen auf den gesetzlichen Grundsatz, dass „Eigentum verpflichtet."

Heftigste Pro-und Contra-Reaktionen gibt es indessen nicht nur auf  auf Palmers Facebook-Post:

Dieses Thema, so  Helmut Failenschmid, Vorsitzender von "Haus & Grund Tübinge", eigne sich überhaupt nicht, um "politisch damit zu spielen und vor allem nicht, irgendwelche Drohbriefe zu versenden". er warf Palmer vor,  die sowieso schon hochkochenden Emotionen noch zusätzlich  unnötig anzuheizen. Er stütze sich auf die sogenannte  polizeiliche Generalklausel. Und- wie jeder andere Oberbürgermeister - wisse Palmer sehr genau,  dass das die  ultima ratio, das allerletzte Mittel, sei, das eingesetzt werden könne. Und zwar in Grenzfällen.

Auch Rita Haller-Haid,  SPD-Landtagsabgeordnete  für Tübingen,lehnt den Vorschlag ab.Mit Drohungen käme man sicher nicht weiter. Zudem vermittle  man damit, dass man sich in einer akuten notlage befinde. Und in dieser sei man noch nicht. zudem gebe es durchaus auch meistens Gründe, wenn Wohnraum "mal nicht vermietet" sei. Manchmal seien das ältere Menschen, die Angst hätten vor einer Sanierung und glauben würden, diese nicht bewältigt zu können. Man müsse deshalb eher Hilfestellungen geben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen hat das Regierungspräsidium Tübingen bereits klar umrissen: Nur im äußersten Notfall, wenn es nachgewiesenermaßen keinerlei andere Unterbringungsmöglichkeiten mehr gebe, und nur, wenn sonst Obdachlosigkeit drohe, dürfe – nach strengster behördlicher Prüfung – und für maximal sechs Monate - leerer Wohnraum beschlagnahmt werden.

Unmut über Palmers Gedankenspiel auch beim Tübinger Landrat Joachim Walter. Der CDU-Politiker wirft Palmer vor, durch solcherlei Diskussionen die viel zitierte "Willkommenskultur", die von den Menschen gefördert werde,  ganz sicher  zu beschädigen.   Stadt und Kreis, so Walter, sollten sichvielmehr auf die eigentlichen Aufgaben konzentrieren: sich miteinanderzu  bemühen, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Die Stimmung in der Bevölkerung dürfe man dabei aber auf keinen Fall "außer Acht lassen". Mann müsse "sie mitnehmen und sollte sie nicht sozusagen mit dem Knüppel der Ortspolizeibehörde dazu zwingen, Wohnraum bereitzustellen", so Walter.

Indessen hat der frühere baden-württembergische Grünen-Partei-Chef und heutige Tübinger Bundestagsabgeordnete, Chris Kühn, eine ganz andere Idee: Um die rechtliche Klippe, die von anderer Seite ständig ins Feld geführt werde, zu umschiffen, plädiere er für den Weg eines "Zweckentfremdungsverbots", dass die Stadt per Satzungsänderung erlassen könne. Denn dann bedürfe es weder einer Genehmigung durch den Kreis noch durch das Land.

 

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