Affe im Käfig | Bildquelle: pixabay.com

Tübingen:

Primatenversuche am Max-Planck-Institut - Regierungspräsidium Tübingen ermittelt weiter und unterstützt Staatsanwaltschaft

Stand: 17.01.15 15:30 Uhr

17.01.2015. Zu den Tierversuchen mit Rhesus-Affen am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik hat das Regierungspräsidium jetzt einen Zwischenstand seiner Untersuchungen mitgeteilt. Das Regierungspräsidium habe nach der Stern-TV-Sendung umgehend mit den Untersuchungen des Sachverhaltes begonnen. Unterlagen seien sowohl vom betreffenden Max Planck Institut als auch von der SOKO Tierschutz und der BUAV zur Verfügung gestellt worden. Die Unterlagen seien sehr umfangreich und die Auswertung dauere noch an. So müssten über 100 Stunden Filmmaterial ausgewertet werden. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen, ob Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, unterstütze das Regierungspräsidium ohne Vorbehalt und im größtmöglichen Umfang.

Stern TV-Sendung führte zu umgehenden Untersuchungen durch das Regierungspräsidium

Am 10. September 2014 wurden in der Sendung „Stern TV" Bilder von Primatenversuchen am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen ausgestrahlt. Die Aufnahmen führten zu heftiger Kritik an den Versuchen seitens verschiedenr Tierschutzorganisationen.

Daraufhin hat das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche umgehend mit Untersuchungen des Sachverhalts begonnen. Das teilte das Regierungspräsidium Tübingen jetzt in einer Presse-Info mit:

Umfangreiche Unterlagen werden ausgewertet - über 100 Stunden Filmmaterial

"Im Rahmen der Überprüfung haben das Max-Planck-Institut, die SOKO Tierschutz e. V. und die British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV) Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind umfangreich und, ebenso wie die Versuchsvorhaben, sehr komplex. Unter anderem sind über 100 Stunden Filmmaterial auszuwerten. Die Überprüfungen dauern daher noch an."

Genehmigungen sind vorhanden - für eine Genehmigung wurde ein Widerruf in Betracht gezogen

Als Zwischenstand könne Folgendes gesagt werden:

"Das Max-Planck-Institut verfügt für Neurokognitionsexperimente an Primaten über mehrere Genehmigungen. Bei einer dieser Genehmigungen wurde zunächst ein Widerruf in Betracht gezogen, der unabhängig von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätte erfolgen können. Letztendlich wurde aber von einem Widerruf abgesehen, da das Max-Planck-Institut die betreffenden Versuche nicht weiter verfolgt. Bei anderen Genehmigungen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die unbeschadet der weiteren Untersuchungen und Ermittlungen einen sofortigen Widerruf rechtfertigen würden."

Tierschutzgesetz gibt dem Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung von Versuchen

Bei der Entscheidung, ob die Genehmigungen widerrufen werden, sei das Regierungspräsidium Tübingen an Recht und Gesetz, insbesondere das Tierschutzgesetz, gebunden: "Das Tierschutzgesetz verleiht dem Antragsteller auch im Fall von Versuchen an Primaten einen Rechtsanspruch auf Genehmigung des Versuchs, wenn die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Land hat keine Regelungskompetenz für bundesgesetzliche Regelungen

Es handelt sich hierbei um bundesgesetzliche Regelungen." Das Land Baden-Württemberg besitze in diesem Bereich keine Regelungskompetenz.

Eine Ahndung etwaiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz prüft derzeit die Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens, teilte das Regierungspräsidium Tübingen mit.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen etwaiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Das Regierungspräsidium Tübingen unterstütze die Staatsanwaltschaft dabei bei ihren Ermittlungen ohne Vorbehalt und im größtmöglichen Umfang. Bereits ab 2. Oktober 2014 habe das Regierungspräsidium der Ermittlungsbehörde die hier jeweils vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt, die mit den Primatenversuchen des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik Tübingen in Zusammenhang stehen.

Neue Versuchsgenehmigungen in enger Abstimmung mit der zuständigen Ethik-Kommission

Auch für künftige Versuchsvorhaben gelte, dass das Regierungspräsidium Tübingen weiterhin eingehend die ethische Vertretbarkeit von Neurokognitionsexperimenten an Primaten prüfe: "Dies wird in enger Abstimmung mit der hierfür zuständigen Ethikkommission und unter fortlaufender Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse geschehen. Wichtiges Ziel ist es hierbei, die Belastung der in diesen Versuchen eingesetzten Tiere möglichst vollständig zu erfassen und entsprechend zu bewerten."

Hintergrund-Artikel

Unseren Hintergrund-Artikel zu den Auseinandersetzungen um die Versuche mit Rhesus-Affen am Tübinger Max-Planck-Institut für Kybernetik, die Argumente beider Seiten und die Stellungnahme der Schimpansenforscherin Jane Goodall finden Sie hier!

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