Dieser soll, wie damals bei uns berichtet, im Juni vor der Gaststätte Bären in Balingen in eine Schlägerei mit mehreren anderen Männern verwickelt gewesen sein. Als danach ein 32-Jähriger die Szene verließ, sei der Angeklagte ihm gefolgt. Er habe ihm dann in einiger Entfernung unvermittelt ins Gesicht geschlagen, wohl ohne Tötungsvorsatz.
Bei dem darauf folgenden Sturz schlug das alkoholisierte Opfer jedoch mit dem Hinterkopf auf den Asphaltboden auf und erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Der Mann starb keine 24 Stunden später. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, er hätte das Risiko eines Sturzes mit potenzieller Todesfolge erkennen müssen. Dieser räumt den Faustschlag zwar ein, gibt jedoch an, er habe in Notwehr gehandelt.