Im Kern des Streits ging es um zusätzliche 4,7 Milliarden Euro, die das Land Baden-Württemberg und seine Projektpartner übernehmen sollten. Die Bahn wollte lediglich 2,5 Milliarden Euro selbst beisteuern. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag der DB auf Berufung jedoch am 1. August zurück. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. „Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich", betonte er. Die Landesregierung habe von Beginn an klargemacht, dass sie keine Ausgaben über den im Finanzierungsvertrag von 2009 festgelegten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro hinaus übernehmen werde. „Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch", so Hermann weiter.
Das Projekt Stuttgart 21 umfasst den Bau eines neuen Hauptbahnhofs, zusätzlicher Haltestellen sowie neuer Strecken im Raum Stuttgart. Die Planungen laufen seit fast 30 Jahren. Ursprünglich waren die Kosten mit drei Milliarden Euro veranschlagt und die Fertigstellung für Ende 2019 vorgesehen. Aufgrund zahlreicher Verzögerungen sind die Gesamtkosten inzwischen auf 11,8 Milliarden Euro angestiegen.
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