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Aus Eningen kommend übersah der Fahrer die Schranke, die die Abfahrt zum Scheibengipfeltunnel versperrte.
Im Tunnel hatte sich zuvor ein Unfall ereignet, bei dem zwei PKWs frontal zusammengestoßen sind. Infolgedessen war es zu einer Sperrung des Tunnels gekommen - unter Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Straßenmeisterei.
Für den Scheibengipfeltunnel herrschte deswegen ein beidseitiges Befahrverbot. Das nahm der Lieferant nicht wahr und verursachte einen Sachschaden von 13.000 Euro.