Demnach würden die saisonalen oder ganzjährigen Befahrungs- und Betretungsverboten den wasserrechtlichen Gemeingebrauch einschränken. Darüber hinaus werde das waldrechtliche Betretungsrecht eingeschränkt, sowie die – Zitat - „aus dem Fischereirecht folgenden Rechte und Pflichten".
Die Gemeinde reagierte erstaunt auf das Urteil. Es habe nie Zweifel gegeben dass der Bebauungsplan unrechtmäßig sein könnte.
![]() | Klar 11 / 12° C Luftfeuchte: 88% |
![]() | Bedeckt 14 / 15° C Luftfeuchte: 95% |
![]() | Klar 10 / 13° C Luftfeuchte: 89% |