Abgesperrte Aussengastronomie | Bildquelle: RTF.1

Berlin:

Radikaler Lockdown über Ostern, danach Tübinger Modell

Stand: 23.03.21 09:30 Uhr

Kanzlerin Merkel und die Länderchefs haben eine Lockdown-Verlängerung und Verschärfung über Ostern beschlossen. Von Gründonnerstag bis Ostermontag soll fast alles zu bleiben. Danach soll es nach dem Tübinger Modell weitergehen.

Die Runde von Bundeskanzlerin Merkel und den Regierungschefs der Länder sprach bis in die Nacht über eine Komplettschließung aller Geschäfte ab Gründonnerstag, dem ersten April, bis Montag.

Kanzlerin Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Regierender Bürgermeister Müller, der Leiter der Ministerpräsidentenkonferenz, sollen sich dabei laut Spiegel-Bericht auch für die Schließung von Supermärkten ausgesprochen haben. Müller sprach danach in der Pressekonferenz von einer "schweren Geburt".

Heraus kam die Regelung, dass von Gründonnerstag bis Ostermontag alle Geschäfte geschlossen werden sollen. Am Samstag soll nur der Lebensmittel-Einzelhandel öffnen dürfen.

Die Osterfeiertage werden also von drei auf fünf Tage ausgedehnt, beginnend am Gründonnerstag. Merkel sprach von einer "Ruhephase über Ostern". Dies sei nötig, um die dritte Welle, in der Deutschland gerade sei, zu brechen. Sonst drohe eine Überlastung des Gesundheitssystems. Die gefährlichere britische Virus-Mutation sei jetzt vorherrschend..

 

Kanzlerin MerkelKanzlerin Merkel in der Pressekonferenz nach den Beratungen

 

Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 werden zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern"). Es gelte damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.

Private Zusammenkünfte sind über Ostern im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie
geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen.

Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.

Gottesdienste mit Besuchern sollen an Ostern unterbleiben. Bund und Länder wollen auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.

Testen wie in Tübingen

Nach Ostern soll laut Kanzlerin Merkel umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch
mehr eine entscheidende Rolle spielen. Die Kanzlerin erwähnte ausdrücklich Tübingen als Beispiel, wie es organisiert werden könne.

Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit zu testen.

In Tübingen bekommt man nach einem negativen Corona-Schnelltest das „Tübinger Tagesticket". Damit hat man Zugang zu zahlreichen Betrieben. Für die kostenlosen Schnelltests stehen mehrere Teststationen in der Innenstadt bereit. So konnten Einzelhandel, Außengastronomie, Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken im Rahmen des Modellversuchs wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Bund und Länder setzen darauf, das Testangebot durch Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) umzusetzen.

Die eingesetzte Taskforce Testlogistik habe sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.

Tests in Schulen und Kitas

Die bevorzugte Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften soll ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen sein. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden
baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden
die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren
getestet.

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