Weihnachtsmütze und Wein | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Verbot von Alkoholausschank und -konsum

Stand: 10.12.20 10:21 Uhr

An den kommenden Wochenenden, Fest- und Feiertagen dürfen Gastronomen und gaststättenähnliche Betriebe in der Tübinger Altstadt keine alkoholischen Getränke mehr ausschenken, auch nicht mehr zum Mitnehmen. An Weihnachten, Silvester und Neujahr ist dann zusätzlich der Konsum von mitgebrachtem Alkohol auf dem Marktplatz und Holzmarkt nicht erlaubt.

Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch begründet diesen Beschluss damit, dass der Verkauf von Glühwein zum Mitnehmen zu Menschenansammlungen führe, was angesichts der steigenden Infektionszahlen nicht zu verantworten sei.

Übersicht: wann ist was verboten?

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist an den Adventswochenenden (11. bis 13. Dezember sowie 18. bis 20. Dezember) von Freitag 12 Uhr bis Sonntag 22 Uhr verboten.

An den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel greift zusätzlich das Alkoholkonsumverbot auf dem Marktplatz und auf dem Holzmarkt: von Donnerstag, 24. Dezember, 6 Uhr, bis Sonntag, 27. Dezember, 24 Uhr, sowie von Donnerstag, 31. Dezember, 6 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 6 Uhr.

Der kommunale Ordnungsdienst, der Gemeindevollzugsdienst und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verbote. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Platzverweise.

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