Annette Widmann-Mauz | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Kultusministerium: Schüler, Kinder, Lehrer aus Risikogebieten sollen Zuhause bleiben

Stand: 28.02.20 16:01 Uhr

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat seine jüngsten Empfehlungen für Schulen, Kindergärten und Behörden präzisiert: Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen Zuhause bleiben. Auf Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausch soll im Zweifelsfall verzichtet werden.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen.

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann unter dem link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Die Ergänzungen seien, schreibt das Kultusministerium in seiner Presseinfo vom 28.02.2020, aufgrund der dynamischen Lageentwicklung erfolgt. Diese gelten " ergänzend und konkretisierend zum Schreiben vom 27. Februar 2020 ..  für Schulen und Kindertageseinrichtungen:"

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten bzw. der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.

Weitere Informationen für Reiserückkehrer gibt das Kultusministerium hier!

Zuvor hatte das Kultusministerium bereits folgendes Schreiben an die Schulen und Kindertageseinrichtung versandt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ausgehend von der chinesischen Stadt Wuhan breitet sich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) weiter aus. Um eine Weiterverbreitung in Deutschland und speziell in Baden-Württemberg zu verhindern, ist es wichtig, Fälle frühzeitig zu erkennen, sie zuisolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten. Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützen sich das Ministerium für Soziales und lntegration sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auf die Bewertung des Robert-Koch-lnstitutes.

Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der Sachlage derzeit als gering bis mäßig eingeschätzt. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Zahl der bestätigten lnfektionen in den nächsten Tagen weiter ansteigen wird. ln Baden-Württemberg wurden bislang nur sehr wenige Fälle mit dem Coronavirus nachgewiesen.

Nach Angaben des Robert-Koch-lnstituts wird davon ausgegangen, dass die lnkubationszeit bei dem Virus bis zu 14 Tage beträgt. Nach derzeitigem Stand (27.02.) sollten Personen, die sich zuletzt in Risikogebieten (nach Angaben des Robert-Koch-lnstituts sind dies derzeit

in China die Provinz Hubei(inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo sowie Taizhou in derProvinz Zhejiang, im lran die Provinz Ghom,

in ltalien die Provinz Lodi in der RegionLombardei und die Stadt Vo ín der ProvinzPadua in der Region Venetien

sowie in Südkorea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang))

aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln,umgehend telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem kassenäztlichen Notdienst aufnehmen.

Folqende Vorqehensweise wird für Schulen und Kindertaqesstätten empfohlen:Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schulbzw. Kitabetrieb einzuschränken.Erhält die Schule oder Kindertagesstätte Kenntnis von vorgenannten Verdachtsfällen,nimmt die jeweilige Schul- bzw. Kitaleitung unverzüglich mit dem örtlich zuständigenGesundheitsamt Kontakt auf.

Eine Liste aller Gesundheitsämter im Land finden Sie als Anhang.Das Gesundheitsamt bewertet das unter Umständen gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst ggf. notwendige Maßnahmen (2.8. vorübergehender Ausschluss von Schülern vom Unterricht oder von Kindern vom Kita-Betrieb, zeitweise Beschäftigungsverbote von an der Schule oder der Kita Tätigen, temporäre Schließung der Schule oder derKita).Die Schulleitungen werden in solchen Fällen gebeten, ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglichzu informieren.

Schulen und Kindertagesstätten informieren darüber hinaus ihren jeweiligen Träger.Über die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten ins Ausland sowie über Schüleraustausche ist im konkreten Einzelfall von der Schulleitung im Benehmen mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu entscheiden.

Das Kultusministerium empfiehlt, im Zweifel von derartigen Aktivitäten bis auf weiteres abzusehen.Das lnfektionsgeschehen ist derzeit ein sich dynamisch entwickelndes Szenario, sodass für tagesaktuelle lnformationen auf die lnternetseite des Landesgesundheitsamtsverwiesen wird... 

Für Fragen zum Coronavirushat das Landesgesundheitsamt zudem eine Hotline unter Tel. 071 11904-39555 eingerichtet."

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