Wahlurne | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen / Tübingen:

Unzulässige Wahlwerbung für Thomas Keck?

Stand: 07.02.19 18:55 Uhr

Medienberichten zufolge prüft die Staatsanwaltschaft Tübingen aktuell, ob der Mieterbund Reutlingen unzulässig Wahlwerbung für Thomas Keck gemacht hat.

Ein Mann aus Reutlinger hatte den Mieterbund angezeigt, da dieser vor der OB-Wahl tausende Briefe verschickt haben soll, um für den langjährigen Geschäftsführer des Mieterbundes und SPD-Kandidaten zu werben. Ihm zufolge habe der Mieterbund mutmaßlich mindestens zweieinhalb tausend Euro für den Versand dieser Briefe ausgegeben. Das wäre satzungswidrig und eine Veruntreuung von Vereinsgeldern.

WERBUNG:

Der Liveticker kann derzeit nicht anzeigt werden!

Der Liveticker kann derzeit nicht anzeigt werden!




Seitenanzeige: