"Gerade Minderjährige zu motivieren, sich auf die gefährliche Reise in die Bundesrepublik Deutschland zu begeben und sich damit der Gefahr für Leib oder Leben auszusetzen, ist besonders verwerflich und damit strafschärfend zu berücksichtigen", heißt es nach Angaben der "Rheinischen Post" in dem ihr vorliegenden Gesetzentwurf zum Familiennachzug.
Danach soll das Einschleusen minderjähriger Ausländer ohne Begleitung eines Elternteils künftig mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet werden. Strafbar wäre dann nicht mehr nur das vorsätzliche Schleusen von Minderjährigen, sondern schon jede Schleuser-Handlung, als deren Ergebnis Minderjährige illegal in das Bundesgebiet gelangen. Damit wolle Seehofer stärker gegen eine Praxis vorgehen, zunächst die Kinder nach Deutschland vorzuschicken.
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