Orange gestrichenes Haus in Hayingen | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen / Hayingen:

Landratsamt: "Buntes Haus" muss neu angestrichen werden

Stand: 09.06.17 11:47 Uhr

Das sogenannte Bunte Haus in der Altstadt von Hayingen muss neu angestrichen werden. Das hat das Landratsamt Reutlingen entschieden.

Die Begründung: Nach Vorschrift der Landesbauordnung müssen Eigentümer bei der Gestaltung ihrer Gebäude auf Kulturdenkmale und die erhaltenswerte Eigenart der Umgebung Rücksicht nehmen. Der mittelalterliche Ortskern der Stadt mit seiner historischen Bausubstanz und einer Vielzahl von Kulturdenkmalen besitze eine hohe Wertigkeit. Mit den gezackten Fenstern und den leuchtenden Farben passe sich das Bunte Haus nicht in das städtebauliche Ensemble ein. Die Wirkung des gut erhaltenden Ortsbildes erleide Schaden. Der Eigentümer kann jetzt innerhalb eines Monats Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen einlegen.
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