2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren an diesem Punkt gescheitert. Das Gericht hatte damals geltend gemacht, dass nicht eruierbar sei, ob relevante Geschehnisse in der NPD nicht durch unbekannte eingeschleuste V-Leute beeinflusst worden sind.
Am Vortag war ein Befangenheitsantrag der NPD gegen einen Richter gescheitert. Dieser hatte in anderer Funktion die NPD als „ekelerregend" bezeichnet. Jetzt werden inhaltliche Aspekte der Partei geprüft.