Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, können Informationen über den Wohnsitz von Verbrauchern direkt oder indirekt erhalten, entweder, indem sie Verbraucher explizit nach dieser Information fragen, oder dadurch, dass sie die Informationen über IP-Adressen oder Kreditkartenadressen herleiten.
Diskriminierung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden. Manchmal werden Verbraucher automatisch zu einer länderspezifischen Website umgeleitet, oft mit weniger attraktiven Preisen und Angeboten. Manchmal wird schlicht der Versand in das Wohnsitzland des Verbrauchers verweigert.
Die Berechnung unterschiedlicher Preise auf verschiedenen Märkten ist nicht rechtswidrig, aber Verbraucher brauchen Transparenz und sollten nicht davon abgehalten werden, Zugang zu Angeboten in anderen Märkten zu erhalten. Das ist die Essenz des Artikels 20 der Dienstleistungsrichtlinie und des Gemeinsamen Binnenmarkts.
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