So verlangt die Stadt Nettetal von einem erwachsenen Asylsuchenden 74,15 Euro für Bekleidung, Unterkunft und Energie. Das Geld zieht die Stadt dem Flüchtling von seinem "Taschengeld" ab, das deutlich knapper bemessen ist als der Hartz-IV-Regelsatz. Das haben Recherchen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" ergeben.
Neuss behält 33,50 Euro von jedem erwachsenen Flüchtling für Strom ein. Die Stadt Mönchengladbach verfährt ähnlich. In Mettmann sollen Flüchtlingen für Strom und wohl auch für die Unterkunft laut eines Bescheids knapp 80 Euro pro Person abgezogen bekommen. Die Stadt bestreitet einen solchen Abzug. Sie spricht von einem "nur buchtechnischen Abzug, den die Flüchtlinge nicht wirklich zahlen müssen".
Die Bezirksregierung Arnsberg, die für die Verteilung der Flüchtlinge in NRW zuständig ist, kennt nach eigener Aussage diese Praxis bisher nicht. "Das höre ich zum ersten Mal", sagte ein Sprecher.
Der Flüchtlingsrat NRW bestätigte die Praxis hingegen und kritisiert sie. "Strom wird recht oft abgezogen. Auch werden häufig Gutscheine für Kleiderkammern ausgeteilt", sagte die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Birgit Naujoks.
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