Zigarette | Bildquelle: pixabay.com

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Komplettes Tabak-Werbeverbot geplant - Zigarettenverband sieht "beispiellose Wettbewerbsbeschränkung"

Stand: 28.06.15 16:39 Uhr

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat angekündigt, im Rahmen der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie zusätzlich ein Verbot der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte anzustreben. Der entsprechende Gesetzentwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Tabak-Gegner jubeln, der Deutsche Zigarettenverband DZV ist empört. Geschäftsführer Jan Mücke meint: "Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte."

Seit 2006 ist Tabakwerbung in Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen grundsätzlich verboten. Auch in Funk und Fernsehen darf nicht für Tabakprodukte geworben werden.

Erlaubt sind derzeit jedoch zum Beispiel immer noch Plakatwerbung, Werbung an Verkaufsstellen und Werbefilme im Kino nach 18:00 Uhr. Nicht verboten ist außerdem die indirekte Werbung, wenn z.B. in Film und Fernsehen zur Zigarette gegriffen wird. Dies verführt nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Rauchen: Mit einem Verbot von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsorentum verringert sich ihrer Ansicht nach nicht nur der Konsum, sondern verändert sich auch insofern die Wahrnehmung der Öffentlichkeit, als Rauchen nicht mehr als die Norm angesehen wird.

So fordert das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V., in dem elf bundesweit tätige Gesundheitsorganisationen vertreten sind, ein absolutes Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot.

Der Deutsche Zigarettenverband DZV dagegen kritisiert den Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) scharf. Der Entwurf sieht gemäß Presseberichten ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies würde einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD darstellen, so der Verband. Die Koalitionsvereinbarung schreibt grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch, so DZV-Geschäftsführer.

Begründet wird das komplette Werbeverbot mit jugendschutzpolitischen Erwägungen. Hierbei werde ignoriert, so der Deutsche Zigarettenverband, dass sich der Anteil jugendlicher Raucher "seit 2001 im Sturzflug befindet und 2014 mit weniger als zehn Prozent einen historischen Tiefstand erreicht hat". DZV-Geschäftsführer Jan Mücke meint: "Ein Tabakwerbeverbot hat keinen signifikanten Einfluss auf die Raucherquote und ist als jugendschutzpolitisches Präventionsinstrument offensichtlich ungeeignet."

Aus diesem Grund sei ein gesetzliches Verbot auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, wie frühere Bundesregierungen wiederholt festgestellt hätten. Ein komplettes Werbeverbot käme einer beispiellosen Wettbewerbsbeschränkung gleich. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke: "Die Freiheit zu werben, ist für jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung, damit es um Marktanteile konkurrieren kann. Werbung ist ein wesentliches Element des Wettbewerbes und ein Hilfsmittel, um mit erwachsenen Konsumenten zu kommunizieren. In einer freiheitlichen Rechtsordnung muss gelten: Wer ein legales Produkt herstellt, muss seine Kunden informieren können."

Die verbleibenden werblichen Kommunikationsmöglichkeiten unterliegen laut Zigarettenverband "einer strengen Selbstregulierung der Industrie, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche von Tabakwerbung angesprochen werden". So würden gemäß DZV-Werbekodex u.a. keine Models unter 30 Jahren eingesetzt, keine prominenten Vorbilder verwendet und keine Plakatwerbung im Umfeld von Schulen und Jugendzentren geschaltet.

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