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"Tiefes Misstrauen gegenüber Ehrlichkeit des Mittelstandes"- MIT zur Dokumentationspflicht Mindestlohn: Nahles hat Parlament umgangen

Stand: 31.03.15 15:00 Uhr

31.03.2015. "Die Dokumentationspflicht nach §§ 16, 17 des Mindestlohngesetzes für bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung) zeigt nicht nur ein tiefes Misstrauen gegenüber der Ehrlichkeit unserer Mittelstandes, sondern bürdet kleinen und mittleren Unternehmen eine unverhältnismäßige bürokratische Mehrbelastung auf." Das schreibt die Mittelstandsvereinigung der CDU, MIT in einer Pressemittelung. Diese Mehrbelastung wirke sich erschwerend auf die Tätigkeit des Mittelstandes aus. "Dieses Misstrauen ist nicht gerechtfertigt, denn die weitaus überwiegende Zahl der Mittelständler bezahlt ihren Mitarbeitern/innen einen höheren Lohn als der Mindestlohn.", schreibt die Mittelstandsvereinigung.

Die unternehmerische Freiheit darf nicht weiter durch bürokratische Fesseln eingeengt werden. Die MIT Baden-Württemberg fordert von der Bundesregierung die völlige Abschaffung der Dokumentationspflicht und nicht nur eine Senkung der Schwellenwerte. Die Sanktionen im Mindestlohngesetz gegen Verstöße bieten Mitarbeitern ausreichenden Schutz, sofern „schwarze Schafe" ein Geschäftsmodell aufbauen, das auf Ausbeutung von Arbeitnehmern/innen fußt.

Die MIT Baden-Württemberg hält es für rechtsstaatlich kritisch, dass Erlasse der Regierung nicht während des Gesetzesverfahrens dem Parlament vorliegen. Die vorliegende Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung ist ein solcher Erlass, der das Mindestlohngesetz im Nachhinein wesentlich verschärft, ohne dass sie ein parlamentarisches Kontrollverfahren durchlaufen musste. Die MIT Baden-Württemberg regt an, diese Praxis künftig in allen Parlamenten zu ändern.

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