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Mindestlohn vernichtet Ehrenamt: WLSB-Präsident bittet Bundestagsabgeordnete um Hilfe - Ehrenamtliches Sytem gefährdet

Stand: 31.03.15 14:36 Uhr

31.03.2015. Mindestlohn im Sport - noch immer herrscht bei den Sportvereinen Unklarheit, wie das neue Gesetz für Ehrenamtliche, Übungsleiter und Trainer in der Praxis anzuwenden ist. Klaus Tappeser ist deswegen seit längerem in einem intensiven Dialog mit dem Deutschen Olympischen Sport-Bund (DOSB). Parallel dazu hat der Präsident des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) nun einen Brief an die 39 Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Württemberg geschrieben mit der Bitte um Unterstützung. "Die ehrenamtlich geführten Vereine haben die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes besonders stark getroffen", führt der WLSB-Chef darin aus, "das bisherige ehrenamtliche System ist auf Grund der Überlastung durch bürokratische Hürden mit teilweise hohen finanziellen Auswirkungen gefährdet."

In einem ersten Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles konnten der DOSB-Präsident Alfons Hörmann sowie Reinhard Grundel als Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes eine Sonderregelung für Vertragsspieler erreichen. „Doch was passiert mit den für das Sportsystem so wichtigen Trainern und Übungsleitern, für die nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund steht, sondern die Betätigung und der Spaß als Trainer bzw. Übungsleiter", fragt Tappeser.

Und verweist darauf, dass Trainer und Übungsleiter einen höheren zeitlichen Arbeitsaufwand als ihre betreuten Sportler haben. Denn neben der unmittelbaren Leitung des Trainings bereiten sie dieses vor und nach, vollziehen Spiel- und Videoanalysen und sind natürlich auch bei den Spielen oder Wettkämpfen vor Ort. Zudem halten sie Kontakt zu den Eltern ihrer jugendlichen Sportler.

Für Tappeser ist es deshalb völlig unverständlich, dass keine Gleichbehandlung und eine Nichtanwendung des Mindestlohngesetzes bei dieser Personengruppe bei einer monatlichen Zahlung bis 450 Euro erfolge. Und fordert dringend notwendige Nachbesserungen.

Überfordert wird das Gros der ehrenamtlich geführten Sportvereine auch durch die wöchentliche Dokumentationspflicht. Tappesers Vorschlag: „Im gemeinnützigen Bereich bis 450 Euro pro Monat wird auf eine Dokumentationspflicht gänzlich verzichtet, bei Verträgen über 450 Euro eine monatliche Dokumentationspflicht eingeführt." Dies sei dann analog zu der Praxis bei der Abrechnung von Honoraren.

WLSB-Präsident Tappeser bittet die Bundestagsabgeordneten um Unterstützung bei der Korrektur und Nachbesserung des Mindestlohngesetzes, um „eine Überlastung der Basis des in Europa einmaligen deutschen Sportsystems zu verhindern".

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