Für 2015 sieht das Sanierungsprogramm in einer ersten Tranche landesweit vor:
· 19 Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen und 39 Bauwerkserhaltungsmaßnahmen
an Bundesautobahnen;
· 99 Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen und 68 Bauwerkserhaltungsmaßnahmen
an Bundesstraßen;
· 141 Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen und 33 Bauwerkserhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen.
Hinzu kommen 15 aktive Lärmsanierungsmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms 2014-2016.
Ein hohes Investitionsniveau ist nur eines von insgesamt vier Elementen im Erhaltungsmanagement des Landes, führte Staatssekretärin Splett weiter aus. Ein weiterer Ansatz sei der zielgerichtete Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat als zweites Element ein Verfahren zur Priorisierung von Straßenerhaltungsmaßnahmen entwickelt. Im Turnus von vier Jahren werden Zustandserfassungen und -bewertungen durchgeführt, die den Regierungspräsidien als Grundlage für die Aufstellung von Erhaltungsprogrammen dienen.
Als drittes Element des Erhaltungsmanagements setzt das MVI auf neuartige, kostengünstige und umweltfreundliche Bauverfahren (z.B. verstärkter Einsatz von Recyclingmaterialien). Viertes Element sind angepasste Standards in der Straßenbautechnik, z.B. eine Verbesserung der Schadensanalyse durch standardisierte Voruntersuchungen.
Gemäß den aktuellen Zustandserfassungen befinden sich rund 20 Prozent der Bundesautobahnen (210 km), 38 Prozent der Bundesstraßen (1.600 km) und 49 Prozent der Landesstraßen (4.600 km) in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Bei den Brücken konnte mittels eines Schwerpunktprogramms die Brückenfläche in der schlechtesten Zustandsklasse an Bundesfernstraßen in den letzten fünf Jahren deutlich reduziert und an Landesstraßen konstant gehalten werden. Minister Hermann führte hierzu weiter aus, dasss die allgemeine Zustandsentwicklung bei den Bauwerken zeige, dass gerade dort die Aktivitäten künftig deutlich verstärkt werden müssten, um einen Sanierungsstau zu verhindern und sicherzustellen, dass die Brücken jederzeit sicher befahren werden könnten. Zudem seien viele Bauwerke aufgrund der signifikanten Zunahme des LKW-Verkehrs und des zulässigen Gesamtgewichts unabhängig von ihrem Erhaltungszustand den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr gewachsen. Die Statik dieser Bauwerke müsse daher in aufwändigen Gutachten rechnerisch überprüft werden. Sofern sich hierbei Defizite zeigen, müssen die betroffenen Bauwerke baulich ertüchtigt oder – sofern dies technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre – durch einen Neubau ersetzt werden.
Planung, Vergabe und Bauaufsicht der Erhaltungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen sind für die Straßenbauverwaltung mit hohem organisatorischem und personellem Aufwand verbunden. Man müsse deshalb sicherstellen, dass die Straßenbauverwaltung über ausreichende personelle Ressourcen zur Umsetzung dieser Aufgaben verfüge, unterstrich Hermann. Er sei deshalb angesichts der allgemeinen Sparauflagen froh, dass es gelungen sei, im Doppelhaushalt 2015/16 insgesamt 100 zusätzliche Stellen für die Straßenbauverwaltung zu schaffen. Der Erhalt und die Sanierung von Verkehrsinfrastruktur, insbesondere von Brücken, bleibe in den kommenden Jahren die allergrößte Herausforderung der Verkehrspolitik. Was früher der Spatenstich für einen Neubau war, ist heute der Startschuss für die Sanierung, unterstrich Hermann die Zielsetzung des Landes.
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