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Baden-Württemberg:

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Erste neun Schwerpunktgemeinden ausgewählt

Stand: 17.03.15 13:30 Uhr

Das Land schafft im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) eine neue und spannende Möglichkeit für Gemeinden, sich in dem Wettbewerb um wichtige Strukturfördermittel als Schwerpunktgemeinden zu bewerben. Voraussetzung für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist die Erarbeitung einer umfassenden Entwicklungskonzeption.

Die Idee hinter der Entwicklungskonzeption sei es, dass sich die Kommunen noch stärker mit der demografischen Entwicklung, einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und dem Schutz von Natur und Landschaft auseinandersetzten und dazu Vorschläge entwickelten. Weitere Themen- und Handlungsfelder könnten die Kommunen frei festlegen. Die Anerkennung als ELR-Schwerpunktgemeinde sei jährlich nur für wenigen Gemeinden in einem Wettbewerbsverfahren möglich und eine Würdigung für vorausschauende Planung. Die neuen Schwerpunktgemeinden würden in den nächsten fünf Jahren von einem Fördervorrang und einem höheren Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte profitieren, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (6. März) in Stuttgart im Vorfeld der Bekanntgabe der diesjährigen ELR-Programmentscheidung am 23. März. Mit den Schwerpunktgemeinden wolle man gezielte Impulse für eine nachhaltige und von der breiten Bevölkerung getragene Entwicklung für zukunftsfähige Ländliche Räume in Baden-Württemberg setzen. Die bereits vorliegenden zahlreichen Anfragen zeigten dass das Projekt auf dem richtigen Weg sei, so Bonde abschließend.

In der ersten Auswahlrunde sind folgende neun Gemeinden als erste ELR-Schwerpunktgemeinden zum Zug gekommen:

Hintergrundinformation:

Voraussetzung für die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist die Erarbeitung einer umfassenden Entwicklungskonzeption unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde gilt für fünf Jahre. Während dieses Zeitraums erhalten die Kommunen einen Fördervorrang und für gemeinwohlorientierte Projekte einen um 10 Prozent erhöhten Fördersatz. Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde können laufend beim Regierungspräsidium gestellt werden.

Die jährliche Auswahl der Schwerpunktgemeinden erfolgt jeweils im September, so dass die Schwerpunktgemeinden bereits im darauf folgenden ELR-Jahresprogramm in den Genuss der Fördervorteile kommen.

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