Die Ministerpräsident/innen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen hatten der Bundesregierung vorgeschlagen, keine Abschiebungen durchzuführen, solange die betroffene Person in einer Ausbildung ist. Die GEW befürwortet den Vorstoß von Ministerpräsident Kretschmann. Ein solches Bleiberecht würde dazu führen, dass mehr Unternehmen Flüchtlingen Ausbildungsplätze anbieten, da sie Planungssicherheit hätten, so Moritz. Das wäre im Sinne der Geflüchteten. Ob sie nach ihrer Ausbildung hier blieben oder ob sie zurückkehrten-die Bildungsgewerkschaft setze sich dafür ein, ihnen während ihres Aufenthaltes in Deutschland die bestmöglichen Chancen zu bieten, erklärte Doro Moritz.
Aus Sicht der GEW schließt das Recht auf Bildung ebenfalls ein, dass weiterführende Bildung nicht verweigert werden darf, sobald die Volljährigkeit erreicht wurde. Das Recht eine Schule zu besuchen, sollte bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt werden, um einen berufsqualifizierenden Abschluss auch für diejenigen zu ermöglichen, die viele Jahre aufgrund von Krieg und Flucht von Bildung ausgeschlossen waren.
Junge Flüchtlinge werden momentan vor allem in den Klassen zur Vorqualifizierung Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse (VAB-O) an beruflichen Schulen mit dem Ziel unterrichtet, schnell gute Deutschkenntnisse zu erwerben. Die Lehrkräfte stellen auch Kontakt mit Unternehmen her und vermitteln Praktikumsplätze, um dabei zu helfen, einen Ausbildungsplatz zu finden. Eine gesetzliche Erleichterung würde dieses Engagement nicht ins Leere laufen lassen, ergänzte Doro Moritz.
Die GEW weist außerdem darauf hin, dass weitere Lehrerstellen benötigt werden, um die ansteigende Zahl der Geflüchteten zu unterrichten. Zur Unterstützung brauchen die Lehrkräfte auch Unterrichtsmaterialien und Fortbildungen. Unser Ziel sei es, die Flüchtlinge gut im Bildungssystem aufzunehmen, dafür brauche es ausreichend Ressourcen, sagte Moritz.
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