Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung soll insbesondere die Feinstaub-Belastung der Bevölkerung erheblich reduziert werden.
Die Vorschriften zur Stillegung oder zum Austausch von Ofen- oder Kaminanlagen greifen stufenweise je nach Baujahr und Zertifikat der Anlage.
Anlagen, die von der zweiten Stufe der Verordnung betroffen sind, müssen vom jeweiligen Schornsteinfeger stillgelegt werden.
Vortrag:
Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater Maliar: Die neue Bundesimmissionsschutzverordnung - Ist auch Ihr Ofen oder Kaminanlage betroffen?
Datum: Freitag 13. und Dienstag 24. Februar 2014
Urzeit: 18 Uhr
Ort: Kachelofen und Kaminofenstudio Iwanek am Weibermarkt 7, Reutlingen,
Stark bewölkt -1 / 3° C Luftfeuchte: 80% |
Bedeckt 7 / 10° C Luftfeuchte: 53% |
Stark bewölkt 0 / 2° C Luftfeuchte: 88% |