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Reutlingen:

Schornsteinfeger kann Öfen stillegen - Zweite Stufe der Immissionsschutzverordnung in Kraft

Stand: 09.02.15 06:53 Uhr

Zum 1. Januar 2015 ist die zweite Stufe der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung legt fest, ab welchen Grenzwerten Kamin- und Kachelöfen die Anlagen vom Besitzer erneuert werden müssen. Die Schornsteinfeger sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, Öfen oder Kamine auf ihren Schadstoffausstoß zu überprüfen. Überschreitet der Schadstoffausstoß die für das Baujahr der Anlage zulässigen Grenzwerte, muss die Anlage stillgelegt werden. Die Inhalte und Auswirkungen der neuen Immissionsschutz-Verordnung erläutert der Reutlinger Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater Maliar in einem Vortrag am Freitag 13. und Dienstag 24. Februar in Reutlingen.

Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung soll insbesondere die Feinstaub-Belastung der Bevölkerung erheblich reduziert werden.

Die Vorschriften zur Stillegung oder zum Austausch von Ofen- oder Kaminanlagen greifen stufenweise je nach Baujahr und Zertifikat der Anlage.

Anlagen, die von der zweiten Stufe der Verordnung betroffen sind, müssen vom jeweiligen Schornsteinfeger stillgelegt werden.

Vortrag:

Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater Maliar: Die neue Bundesimmissionsschutzverordnung - Ist auch Ihr Ofen oder Kaminanlage betroffen?

Datum: Freitag 13. und Dienstag 24. Februar 2014

Urzeit: 18 Uhr

Ort: Kachelofen und Kaminofenstudio Iwanek am Weibermarkt 7, Reutlingen,

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