Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung soll insbesondere die Feinstaub-Belastung der Bevölkerung erheblich reduziert werden.
Die Vorschriften zur Stillegung oder zum Austausch von Ofen- oder Kaminanlagen greifen stufenweise je nach Baujahr und Zertifikat der Anlage.
Anlagen, die von der zweiten Stufe der Verordnung betroffen sind, müssen vom jeweiligen Schornsteinfeger stillgelegt werden.
Vortrag:
Schornsteinfegermeister/Gebäudeenergieberater Maliar: Die neue Bundesimmissionsschutzverordnung - Ist auch Ihr Ofen oder Kaminanlage betroffen?
Datum: Freitag 13. und Dienstag 24. Februar 2014
Urzeit: 18 Uhr
Ort: Kachelofen und Kaminofenstudio Iwanek am Weibermarkt 7, Reutlingen,
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