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Berlin:

SpiFa wenig begeistert von aktueller Form des Anti-Korruptionsgesetzes

Stand: 05.02.15 14:58 Uhr

Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert für das geplante Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen erhebliche Nachbesserungen, insbesondere einen exakt formulierten Katalog, was konkret korruptes Verhalten ist.

Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzentwurf öffneten Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbedürfnissen, äußerte sich der SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann zum Anti-Korruptionsgesetz..

Es sei ein Geburtsfehler dieses Gesetzes, dass Normenkreise aus dem Wettbewerbsrecht der freien Wirtschaft auf das Gesundheitswesen übertragen würden. Das Gesundheitswesen sei eben kein Wirtschaftszweig, der durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt werde, sondern ein hochspezialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, welches mehr Freiheiten statt weniger brauche. Das Gesetz führe direkt in eine Schockstarre in der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen, behindere Kooperationen und führe alle anderen kooperationsfördernden Gesetzesinitiativen ad absurdum, erklärte Lindemann.

So arbeiteten heute schon Fachärzte aus Krankenhäusern mit ihren Kollegen in den Arztpraxen, aber auch mit Apothekern eng zusammen. In den Praxisnetzen sei das geregelte Miteinander von Haus- und Fachärzten Alltag. Auch in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, die gerade eben erst im Entstehen ist, regelten Ärzte, Krankenhäuser und andere Gesundheitsberufe eine patientenorientierte Versorgung über eigenständige Leistungs- und Geldverteilung. In jeder dieser Kooperationsformen würde künftig ein ehrgeiziger Staatsanwalt vermeintlich korrumpierbare Elemente finden. Und die Erfahrung lehre, dass allein der öffentlich bekannt werdende Verdacht diese Zusammenarbeit für die Patienten ins Aus katapultiere , so der SpiFa-Hauptgeschäftsführer.

Denunziation als Wettbewerbs-Vorteil?

Eine zusätzliche Erschwernis sei die jüngst von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ins Spiel gebrachte weitere Verschärfung des Gesetzes, wonach zukünftig auch Krankenkassen einen Strafantrag bei Korruptionsverdacht stellen dürften. Krankenkassen seien nicht dazu berufen, in den kooperativen Formen des Zusammenwirkens in der Patientenversorgung Prüfinstanz für die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung in Verabredungen zwischen Leistungserbringern zu sein. Es berge diese Erweiterung zudem die Gefahr, dass dieses Instrument auch den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander verändere und nachhaltig lähmen werde, bekräftigt Lindemann.

Ärzte sind beileibe nicht das Hauptproblem

Auch wenn Politik und Öffentlichkeit das Anti-Korruptionsgesetz immer in Richtung der Ärzte adressiere, seien es nicht die Mediziner, die von Bestechlichkeit besonders betroffen sind: Ärzte seien bei allen Erhebungen zur Bestechlichkeit auf den unteren Rängen aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu finden. Laut einer DAK-Studie entfielen 88 Prozent aller Verdachtsfälle auf nicht-ärztliche Berufsgruppen. Ärzte tauchten hierin erst hinter den Bereichen Pflege, Physiotherapie und Arzneimittel auf. Dass in der öffentlichen Darstellung in erster Linie Mediziner genannt würden, sei sachlich falsch, andererseits aber Ausdruck von hoher Erwartung und großem Vertrauen gegenüber Ärzten, stellt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lindemann fest.

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