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Berlin:

Karenzzeit für Regierungsmitglieder beschlossen - Kein sofortiger Wechsel aus der Regierung in die Wirtschaft

Stand: 04.02.15 14:55 Uhr

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden .

Mit dem Gesetzentwurf soll für ausscheidende Ministerinnen und Minister sowie für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt werden, wenn diese nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind. Dies gilt auch für die Bundeskanzlerin.

Der Entwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auch auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden. Für den Fall einer Untersagung einer angestrebten Beschäftigung steht den Betroffenen - jedenfalls für die Dauer der Karenzzeit - ein Anspruch auf Übergangsgeld zu.

Verfahrenstechnisch soll künftig die Bundesregierung die Entscheidung über die Untersagung treffen - und zwar auf Empfehlung eines beratenden Gremiums. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Die Entscheidung der Bundesregierung wird mit der Empfehlung des beratenden Gremiums veröffentlicht.

Die vorgesehenen Regelungen sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung nicht zu beeinträchtigen und die Betroffenen vor Unsicherheit oder ungerechtfertigter Kritik zu schützen.

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