Um den Frauen das Wahlrecht zu ermöglichen, sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Paragrafen 34 SGB V vor. So soll für ausgewählte nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (Notfallkontrazeptiva) die Erstattung durch die Krankenversicherung ermöglicht werden. Mit der Gleichstellung verschreibungspflichtiger und frei verfügbarer Notfallverhütungsmittel bei der Erstattung würde zudem erreicht, dass die Pillen ausschließlich nach medizinischen Maßstäben verordnet werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Freigabe der Notfallverhütungsmittel mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (Handelsname „ellaOne") und Levonorgestrel (Handelsname „PiDaNa"), die in Deutschland bislang nur auf Rezept erhältlich sind. Mit den Pillen kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. Die EU-Kommission hatte unlängst „ellaOne" aus der Rezeptpflicht entlassen. Das Gesundheitsministerium will nun beide Medikamente von der Verschreibungspflicht entbinden und dazu die Arzneimittelverschreibungsverordnung ändern.
Um den Frauen weiterhin eine informierte Entscheidung für oder gegen die „Pille danach" zu ermöglichen, sollen nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion im Internet und für die Beratung in der Apotheke Entscheidungshilfen zur Verfügung gestellt werden.
Die „Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel gilt als gut erforscht und weitgehend frei von unerwünschten Nebenwirkungen. Die Pille mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat wird von Gesundheitsexperten in höheren Dosen auch als mögliche Abtreibungspille angesehen.
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