Der Ausschluss allgemeiner Bildung widerspreche einem umfassenden Bildungsverständnis.
Der weiter bestehende Ausschluss der allgemeinen Bildung wird vom DGB grundsätzlich abgelehnt. Er widerspricht einem umfassenden Bildungsverständnis. „Praktisch führt der Ausschluss der allgemeinen Bildung dazu, dass die von der Wirtschaft vielbeschworenen Soft-Skills und Schlüsselqualifikationen, aus dem Anwendungsbereich der Bildungszeit herausfallen", kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Frenzer-Wolf.
„Nur mit einem weiten Verständnis von beruflicher Weiterbildung können sich die Menschen beruflich weiterentwickeln. Nur so kann das Bildungszeitgesetz einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Land leisten", betont Nikolaus Landgraf. Lerntechniken, Gesundheitsprävention, interkulturelle Kompetenzen, psychologische Kenntnisse und Kompetenzen sind nach dem vorliegenden Gesetzentwurf als Bildungsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen.
Der DGB begrüßt, das im nun vorliegenden Entwurf Maßnahmen zur Alphabetisierung ausdrücklich unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen sollen. „Mit der Zulassung von E-Learning Maßnahmen befindet sich der Gesetzentwurf aber auf der Höhe der Zeit", so Frenzer-Wolf.
Der DGB fordert gleichberechtigten Zugang zur Bildungszeit für alle Beschäftigten
Der DGB setzt sich weiter dafür ein, dass alle Beschäftigten ohne Ausnahme von der Bildungszeit profitieren können. Die Benachteiligung von Beschäftigten in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten, von Studierenden der DHBW und Auszubildenden widersprechen einem gleichberechtigten Zugang zur Bildungszeit. Der Gesetzentwurf der Landesregierung erfüllt damit auch nicht die Anforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (kurz: ILO Übereinkommen Nr. 140 von 1974 zur bezahlten Bildungszeit).
DGB lehnt Verschärfung der Kleinbetriebsklausel ab
„Mit der Verschärfung der Kleinbetriebsregelung kommt die Landesregierung den Forderungen der Arbeitgeber zu weit entgegen", kritisiert Nikolaus Landgraf. Die nochmals verschärfte Kleinbetriebsklausel schließt den weit überwiegenden Teil der baden-württembergischen Betriebe und deutlich mehr als 16 Prozent der Beschäftigten de facto aus dem Geltungsbereich des Gesetzes aus, da zur Berufsbildung Beschäftigte nicht mehr bei der Zählung berücksichtigt werden.
Baden-Württemberg sei zu Recht stolz auf seine mittelständische Wirtschaftsstruktur. „Deren Beschäftigte werden aber durch die vorgesehene Regelung massiv benachteiligt", so Nikolaus Landgraf. Besonders Frauen sind davon betroffen, weil sie häufig in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Auch sei die Beteiligung an Weiterbildung gerade bei Beschäftigten in Kleinbetrieben unterentwickelt. Sie liege bei nur 34 Prozent (gegenüber 67 Prozent in Großbetrieben).
Ein weiterer Kritikpunkt: Die mit 12 Monaten im Vergleich zu anderen Bundesländern lange Wartezeit bis zur Erlangung des Anspruchs auf Bildungszeit benachteiligt befristet Beschäftigte. Auch die Einschränkungen, denen die Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen unterliegen, lehnt der DGB ab.
DGB: 5 Tage pro Jahr auch für Azubis und Studierende!
Zudem sei die Beschränkung der Bildungszeit für Studierende der DHBW und Auszubildende auf nur fünf Tage während der gesamten Ausbildungszeit nicht nachvollziehbar. Gerade junge Menschen an der Schnittstelle von der Schule in die Ausbildung drohen für ehrenamtliche Tätigkeiten verloren zu gehen.
„Eine umfassende Freistellung für Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten für Studierende der DHBW und Auszubildende wäre daher ein deutliches Signal und würde das Ehrenamtsland Baden-Württemberg stärken", so Frenzer-Wolf. Neben dem Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen hält der DGB einen Ausbau der politischen Bildung für die jungen Menschen im Land für dringend erforderlich, um die Demokratie, die Partizipation und die Mitbestimmung im Land zu stärken.
Die Anrechnung bestehender Freistellungen zu Bildungszwecken muss transparent sein
Der DGB setzt sich für transparente Regelung zur Freistellung ein. Nur so kann vermieden werden, dass Arbeitgeber benachteiligt werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch ohne ein Bildungszeitgesetz umfassende Möglichkeiten für selbstbestimmte Weiterbildungen eröffnet hatten. Die im Entwurf für ein Bildungszeitgesetz vorgesehene Anrechnung führt aber zu großer Rechtsunsicherheit. " Im Gesetz muss klar geregelt werden, dass nur solche Freistellungen angerechnet werden können, die dies ausdrücklich vorsehen, eine vollständige Entgeltfortzahlung enthalten und vollumfänglich den Zielen der Bildungszeit dienen", so Nikolaus Landgraf.
Die Landesregierung plant – wie im Koalitionsvertrag verankert - eine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung auf der Grundlage völkerrechtlicher Verpflichtungen (ILO-Übereinkommen 140) von fünf Tagen pro Jahr. Sie will sich dabei an den Regelungen der anderen Bundesländer orientieren. Der Gesetzentwurf wird in erster Lesung am Donnerstag, den 5. Februar 2015 im Landtag behandelt.
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