Wer hohe Kapitalerträge erziele, trage zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben genauso bei wie steuerpflichtige Gehaltsempfänger mit den Erträgen ihrer Arbeit. Steuerfreibeträge wirken sich grundsätzlich auch auf die Kirchensteuer aus. Um sie zu nutzen, müssen Anleger ihren Banken Freistellungsaufträge erteilen.
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent auf Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer. Wer also beispielsweise
100.000 Euro anlegt und dafür 1.000 Euro Zins im Jahr bekommt, muss davon nach Abzug des Freibetrags von 801 Euro die Summe von 199 Euro versteuern. Da Kapitalerträge allgemein mit 25 Prozent, für Kirchenmitglieder wegen des Sonderausgabenabzugs der Kirchensteuer ermäßigt mit 24,51% besteuert werden, fließen somit 48,77 Euro an den Staat. 8 Prozent dieses Betrags, also 3,90 Euro, zahlt ein Kirchenmitglied in diesem Fall an Kirchensteuer. *Das war bisher auch so, nur führt jetzt die Bank den Betrag direkt ab*, erklärt Stroppel.
Bischof Gebhard Fürst betonte, dass durch die Änderung möglicherweise höher ausfallende Kirchensteuereinnahmen, so sie sich finanztechnisch abgrenzen ließen, sozialen Zwecken zugewiesen würden.
Informationen im Internet:
www.drs.de > Diözese in Zahlen > Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer www.dbk.de > Zahlen und Fakten > Kirchensteuer http://raete.drs.de > Kirchensteuer
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