Den Säugling haben die Beamten im Anschluss an das örtliche Jugendamt übergeben. Grund war eine Fahndungsnotiz des Jugendamts Reutlingen.
Zuvor hatte das Amtsgericht Reutlingen der Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Baby entzogen. Die Mutter versäumte, das Kind – wie vom Gericht angeordnet – an das Jugendamt zu übergeben. Nachdem die Mutter ihr Kind abgeben hatte, setzte diese gemeinsam mit ihrem Partner die Reise fort.
Ob das Kind mittlerweile wohlbehalten in Reutlingen angekommen ist, bleibt unklar. Auf RTF.1-Anfrage hieß es seitens des Landratsamts lediglich, dass die Jugendämter im Austausch seien. Auch zum Hintergrund des entzogenen Sorgerechts wollte das Landratsamt keine Angaben machen.
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