Das hat die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Reutlingen am Dienstag beschlossen.Durch den Sofortvollzug wird die aufschiebende Wirkung des BUND-Widerspruchs aufgehoben. Die Entfernung der Bäume wurde von den Stadtwerken umgehend beauftragt und am Nachmittag abgeschlossen.
Gegen die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde kann beim Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.
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