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Stuttgart:

Staatssekretärin Splett: Lärmsanierungsprogramm an Bundes- und Landesstraßen kommt gut voran

Stand: 27.11.14 20:25 Uhr

Das Lärmsanierungsprogramm an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg kommt nach den Worten von Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, gut voran. "Der Lärmschutz ist ein integraler Bestandteil der Straßenbaupolitik des Landes", erklärte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart. Sie wies zugleich Vorwürfe zurück, durch das Nichtabrufen von Mitteln aus dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes werde der Lärmschutz vernachlässigt. "Dies ist der durchsichtige Versuch, etwas zu skandalisieren, was auch der Vorgängerregierung nicht gelungen ist." Auch in den Jahren 2000 bis 2010 sei nur gut die Hälfte der vom Bund bereitstehenden Mittel für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen verbaut worden.

In manchen Jahren seien es sogar nur minimale Beträge gewesen, wie z.B. 2006 und 2007, als jeweils nur 400 000 bzw. 800 000 Euro von den jeweils bereitstehenden 5,9 Mio. Euro abgeflossen seien. Der Lärmschutz sei integraler Bestandteil der Straßenbaupolitik des Landes. Vorwürfe zu Mittelresten in den vergangenen Jahren seien absurd.

Staatssekretärin Splett fügte hinzu: „Wer dies kritisiert, zeigt, dass er oder sie sich mit der Lärmschutzproblematik nicht wirklich auseinander gesetzt hat. Dass es bei Einzelposten des Bundesfernstraßenhaushalts Mittelreste gibt, ist keine Ausnahme und kein Versehen, sondern Normalität eines etwas absurden Systems, da es sich um zweckgebundene Mittel handelt, die anderweitig nicht verwendet werden können." Die Zahlen der Jahre 2011 bis 2013 würden zudem zeigen, dass der Durchschnitt der Ausgaben für Lärmsanierung gegenüber der vorangegangenen Legislaturperiode gestiegen sei.

Die Landesregierung habe ihren Einsatz für den Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger konsequent verstärkt. So seien 2014 im Rahmen des 2013 aufgelegten Lärmsanierungsprogramms 2014-16 zahlreiche Maßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen umgesetzt worden. Dazu gehöre der Bau von Lärmschutzwänden an der A 5 bei Karlsruhe, an der B 10 bei Kuchen und an der B 10 bei Reichenbach. Lärmarme Beläge seien  auf der A 81 bei Freiberg, auf der B 27 bei Neckarsulm, auf der B 500 in Baden-Baden, auf der B 292 bei Aglasterhausen, auf der B 294 bei Waldkirch sowie auf Landesstraßen in Heimerdingen und Bergatreute eingebaut worden.

An mehr als 30 Stellen im Land liefen bzw. laufen den Angaben der Staatssekretärin zufolge derzeit Projekte zur passiven Lärmsanierung. Für 2015 sind eine ganze Reihe von Projekten in der Vorbereitung, z.B. eine Lärmschutzwand an der A 831 in Stuttgart sowie Lärmschutzmaßnahmen an der B 462 bei Gaggenau.

Staatssekretärin Splett unterstrich: „Als Lärmschutzbeauftragte ist es mir wichtig, dass Lärmschutz als integraler Bestandteil der Straßenbaupolitik verstanden wird." So werde seit Frühjahr 2013 bei anstehenden Belagssanierungen systematisch geprüft, ob das Lärmkartierungsergebnis in diesen Bereichen eine erhöhte Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner ausweist und die Voraussetzungen für die Verwendung lärmmindernden Asphalts vorliegen.

Hervorzuheben sei aus Sicht von Schlecht, dass die Landesregierung den Lärmschutz insgesamt deutlich gestärkt habe. Die bauliche Lärmsanierung an Bundesfernstraßen sei hierbei ein wichtiges Element. Zur Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen seien deshalb mit den Regierungspräsidien Ziele vereinbar wordent. Neben der Lärmsanierung würden beim Schutz vor Straßenlärm aber auch die Lärmvorsorge beim Aus- und Neubau von Straßen sowie verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen. Auch hier nutze die Landesregierung alle vorhandenen Möglichkeiten.

Zudem stelle die erzielbare Lärmentlastung ein wichtiges Kriterium für den Bau neuer Straßen dar. Neu im Jahr 2014 eingeführt worden seien außerdem eine Fördermöglichkeit für Lärmsanierungsmaßnahmen an kommunalen Straßen.

Die sogenannte Lärmsanierung bezieht sich den Angaben Schlechts zufolge nur auf bestehende Straßen. Bauliche Lärmsanierungsmaßnahmen wie Lärmschutzwände und -wälle sowie der Einbau lärmarmer Beläge können, so Splett,  nach den Regelungen des Bundes dabei nur umgesetzt werden, wenn bestimmte Lärmwerte überschritten sind.

Liege die Lärmbelastung unter 67 dB(A) tags bzw. 57 dB(A) nachts, könnten die Bundesmittel nach den Regeln des Bundes nicht eingesetzt werden – selbst wenn die AnwohnerInnen unter Lärm leiden. Die Maßnahmen würden  dabei immer als „freiwillige Leistung" gelten

Ein Anspruch auf Einhaltung bestimmter Werte bestehe der Staatssekretärin zufolge weder an bestehenden Straßen noch an Schienenstrecken. Bezüglich der Mittelansätze gelte zudem das Jährlichkeitsprinzip. Das heiße: "Die Mittel stehen immer nur im jeweiligen Jahr zur Verfügung und können nur für dann baureife Maßnahmen verwendet werden."

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