Tübinger Rathaus | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Einstweilige Verfügung gegen Haus und Grund beantragt

Stand: 03.11.25 10:57 Uhr

Die Universitätsstadt Tübingen hat eine einstweilige Verfügung gegen den Grundeigentümerverein Haus und Grund Tübingen beantragt, um die weitere Verbreitung der Behauptung zu untersagen, die Stadt habe die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.

Die Stadtverwaltung weist diese Darstellung zurück: Sowohl die Hebesatz-Satzung als auch ihre Änderung seien ordnungsgemäß beschlossen, elektronisch signiert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht worden. Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen findet voraussichtlich Mitte November statt.
WERBUNG:



Seitenanzeige: