Metzingen/Tübingen:
Mildere Haftstrafe für Drogendealer
Stand: 14.08.25 13:01 Uhr
Ein Drogendealer aus Metzingen muss kürzer in Haft als ursprünglich entschieden. Das Landgericht Tübingen hat das vor knapp zwei Jahren gefällte Urteil von siebeneinhalb Jahren auf sechseinhalb Jahre abgemildert. Auch die zu zahlende Geldstrafe fällt um fast 100.000 Euro niedriger aus.
Nachdem der Verteidiger des Metzingers gegen das erste Urteil Revision eingelegt hatte, hatte der Bundesgerichtshof die Entscheidung aufgehoben. Der Grund: Das neue Cannabisgesetz erlaubt mittlerweile einen größeren Besitzt von Cannabis. Außerdem konnte nicht in allen aufgeführten Fällen nachgewiesen, dass der Dealer die gekauften Rauschmittel tatsächlich auch wieder gewinnbringend verkauft hatte.
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