Tübingen:
Rechnungen nach Corona-Schnelltests am UKT
Stand: 12.11.24 10:17 Uhr
Wer während der Pandemiezeit als Besucher oder Patient in einer der Tübinger Unikliniken war und sich zuvor in einem Schnelltestzentrum vor den Kliniktüren hatte testen lassen, bekommt nun eine Rechnung von der Firma „CSZ Corona Schnelltest Zentrum UG“.
Die zu zahlenden Beträge reichen von drei Euro bis in den dreistelligen Bereich. Betroffene erkundigten sich beim UKT, ob die Rechnungen rechtmäßig sein. Das Klinikum weist darauf hin, dass es dem externen Anbieter erlaubt habe, einen Container aufzustellen und ein Corona-Schnelltestzentrum zu betreiben. Das Testzentrum sei aber keine Einrichtung des Klinikums gewesen. Leider wisse man nicht, welche Vereinbarungen die Firma mit den Getesteten getroffen habe. Deshalb empfehle das Klinikum, beim Unternehmen die schriftliche Vereinbarung anzufordern, die bei der Testung unterschrieben worden sei. So könne die Rechnung besser nachvollzogen werden.
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