1. Formfehler bei der Erstellung
Viele Testamente sind unwirksam, weil sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form einhalten. Nicht flächendeckend bekannt ist etwa, dass maschinengeschriebene Testamente nur dann gültig sind, wenn ein Notar sie beurkundet. Fehlt bei einem handschriftlich erstellten Testament die Unterschrift, ist es ebenfalls unwirksam.
2. Mehrdeutige oder unklare Formulierungen
Unklare oder widersprüchliche Aussagen im Testament können zu Interpretationsproblemen und Rechtsstreitigkeiten führen. Heißt es etwa „Mein Besitz soll unter meinen Kindern aufgeteilt werden", bleibt offen, ob der gesamte Besitz zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll oder nur bestimmte Gegenstände gemeint sind. Mehrdeutig ist beispielsweise der Begriff Familie, wenn nicht präzisiert wird, wer alles zur Familie zählt. Auch juristische Fachbegriffe werden in selbst formulierten Testamenten oft nicht korrekt benutzt.
3. Fehlende oder falsche Angaben zu Erben
Werden Erben falsch benannt, etwa durch Spitznamen, kann das Testament angefochten werden. Probleme bereiten auch unpräzise Angaben, etwa wenn im Testament steht „Mein Neffe soll das Auto erben" und es mehrere Neffen gibt. Daher sollten alle Erben mit vollem Namen und möglichst auch mit Geburtsdatum genau benannt werden.
4. Mangelnde Berücksichtigung gesetzlicher Pflichtteile
Pflichtteilsberechtigte wie Ehepartner und Kinder werden oft übergangen oder nicht angemessen bedacht. Jeder Testierende sollte sich über etwaige Pflichtteilsberechtigte und ihre Ansprüche gegen die zukünftigen Erben Gedanken gemacht haben und die möglichen Konsequenzen bei Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten kennen. Pflichtteilsberechtigte lassen sich im Rahmen eines Testaments nicht gänzlich ausschließen, außer mit zuvor beurkundeten Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitige Schenkungen den Pflichtteilsanspruch mindern.
5. Unzureichende Regelungen zu Ersatzerben
In Testamenten sollte stets nicht nur der Erbe vermerkt sein, sondern auch ein Ersatzerbe, falls der Erbe vor dem Erblasser stirbt. Wenn solche Regelungen allerdings unklar formuliert sind, kann es zu Problemen bei der Umsetzung kommen. Ehepaare verfassen oft ein gemeinschaftliches Testament, vergessen aber, klare Regelungen für den Tod des überlebenden Partners zu treffen.
6. Mehrere widersprüchliche Testamente
Manche Personen erstellen im Laufe ihres Lebens mehrere Testamente, ohne das vorherige aufzuheben. Das führt zu Verwirrung und möglichen rechtlichen Konflikten. Bei jedem neuen Testament sollte klargestellt werden, dass ältere Testamente widerrufen wurden. Man kann beispielsweise den Satz hinzufügen: „Hiermit widerrufe ich alle früheren Testamente."
7. Testament nicht mehr auffindbar
Auch wenn alle Formulierungen fehlerfrei und alle Regelungen verständlich sind, ist ein Testament obsolet, wenn es nicht mehr auffindbar ist. Das kommt häufig vor, wenn Testamente zuhause aufbewahrt werden. Daher sollte ein Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Das garantiert, dass es auf jeden Fall nach dem Tod eröffnet wird.
Salma Louden, Partnerin bei Bottermann Khorrami, berät als Rechtsanwältin und Notarin in Erbschaftsangelegenheiten. Sie kommentiert: „Ich rate generell dazu, ein Testament zu erstellen. Denn ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht den persönlichen Wünschen entspricht. Ein Testament hilft außerdem, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Klare Anweisungen über die Verteilung des Vermögens reduzieren das Risiko von Missverständnissen und Konflikten. Eine gut geplante Vermögensnachfolge kann steueroptimiert erfolgen, sodass die Bedachten sich im besten Fall gar keinen Steuerforderungen ausgesetzt sehen. Damit das funktioniert, sollte man sich gut informieren und sich nicht scheuen, Rechtsberatung einzuholen. Eine Notarin oder ein Notar berät umfassend über die rechtlichen Anforderungen und Konsequenzen eines Testaments und stellt sicher, dass das Testament den gesetzlichen Vorgaben entspricht."
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