Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Die Schwurgerichtskammer am Tübinger Landgericht stufte die Tat als gefährliche Körperverletzung ein. Zudem habe der 23-jährige mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt – ihm sei also klar gewesen, dass der Busfahrer bei dem Angriff hätte sterben können.
Der Mann hatte den Busfahrer nach einem eskalierenden Streit wegen eines Tickets angegriffen. Die Verletzungen selbst seien nicht lebensbedrohlich gewesen, der Busfahrer sei durch die Tat aber schwer traumatisiert.