Polizeiauto | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Prügelvideo - Mädchen geschlagen und getreten - Video im Internet verbreitet

Stand: 04.03.15 20:16 Uhr

Derzeit ist im Internet ein Video zu sehen, auf dem gezeigt wird, wie ein junges Mädchen in Tübingen von anderen Mädchen geschlagen und getreten wird. Der auf dem Video dargestellte Sachverhalt und die darauf abgebildeten Personen sind der Polizei bereits bekannt und brauchen daher nicht mehr angezeigt werden. Das teilte die Polizei Reutlingen jetzt in einer Presseerklärung mit. Das Opfer hat unmittelbar nach der Tat, die sich am Montag, gegen 16 Uhr, im Stadtteil Waldhäuser-Ost ereignet hat, Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle in Tübingen erstattet.

Das Video war in den sozialen Netzwerken und auch von der Online-Plattform Bild.de verbreitet worden.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährlichen Körperverletzung gegen mehrere 13 und 14 Jahre alte Mädchen. Diese sollen auf ihr 13-jähriges Opfer eingeschlagen und es auch getreten haben.

Auf dem Handyvideo, das unserer Redaktion vorliegt,  ist zu sehen, wie mehrere Angreiferinnen offensichtlich sehr aufgebracht gezielt auf das Opfer zulaufen, das auf einer Bank in einem Schulhof einer Grundschule im Tübinger Ortsteil Waldhäuser-Ost sitzt.  

Eine Angreiferin schlägt das Opfer dann mehrfach brutal gegen den Kopf und ins Gesicht. Als das geschlagene Mädchen zu Boden geht, versetzt eine der Angreiferinnen mit dem Fuß brutal einen Tritt auf den Bauchbereich des Opfers. Die Angreiferin tritt außerdem gegen den Hinterkopf des Opfers. Dann lassen die Angreifer von dem Mädchen ab.

Während des auf dem Video dokumentierten Angriffs wehrte sich das Opfer nicht.

Soweit aus dem Video zu ersehen ist, waren während des Vorfalls keine Schüler der Grundschule, auf deren Gelände die Tat passiert ist, anwesend.

Bei der Attacke der 14-jährigen L. auf die 13-jährige L. soll es um einen Jungen gegangen sein.

Das Opfer wurde nach Polizeiangaben durch den Angriff leicht verletzt. Die Ermittlungen zu den Hintergründen sind laut Polizei noch im Gange.

Zum Schutz des Opfers und aller Beteiligten bittet die Polizei darum, das Video nicht weiter zu verbreiten oder zu teilen.

Nachtrag:

Der Prozess gegen die Beteiligten fand am 4. März 2015 am Amtsgericht Tübingen statt: Das Amtsgericht teilte dazu am 4. März 2015 mit:

"Es ist das Verfahren gegen die zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten vier Mädchen betroffen, denen in der Anklageschrift vorgeworfen wird, am 17.11.2014 ein ihnen bekanntes Mädchen zunächst bei der Geschwister-Scholl-Schule in Tübingen (hier trifft der Vorwurf nur eine 14-Jährige) und dann in der Nähe des Hallenbades in Tübingen - Waldhäuser Ost - gemeinschaftlich zusammen mit einem strafunmündigen Mädchen geschlagen und getreten zu haben. Einem weiteren 15 Jahre alten Mädchen und zwei 15 und 16 Jahre alten Jungen wird Beihilfe hierzu vorgeworfen. Ein Video der Auseinandersetzung wurde anschließend im Netz verbreitet, wodurch der Fall großes Interesse der Medien erregt hat.

Am 04.03.2015 fand die Hauptverhandlung wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten von Gesetzes wegen (gemäß § 48 JGG) nichtöffentlich statt. Gegen zwei der Mädchen wurden weitere Anklagen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahl im Termin zur mündlichen Verhandlung zum Verfahren verbunden. Am Nachmittag wurde das Urteil verkündet.

Die Jugendlichen wurden wie folgt verurteilt:

Das 14-jährige Mädchen, dem die Schläge und Tritte in der Nähe des Hallenbades und ein Schlag in das Gesicht des geschädigten Mädchens bei der Geschwister-Scholl-Schule nachgewiesen werden konnte, wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten sowie zu einem einwöchigen Arrest und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Eine weitere 14-Jährige, welche das Geschehen mit dem Handy gefilmt hat und die zusätzlich wegen Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahls angeklagt war, wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung und wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten sowie zu einem einwöchigen Arrest und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Das 15-jährige Mädchen, welches dabei stand und das Geschehen ebenfalls mit dem Handy gefilmt hat, wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Eine weitere 14-jährige, welche zusätzlich wegen eines weiteren Körperverletzungsdelikts angeklagt worden war, wurde wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Gegen sie wurden ein einwöchiger Arrest und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt.

Eine weitere 14-jährige wurde der Beihilfe zur gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Verfahren gegen die beiden 15 und 16 Jahre alten Jungen wurde gegen eine Arbeitsauflage von jeweils 30 Stunden eingestellt.

Die Mobiltelefone, mit denen die Auseinandersetzung gefilmt wurde, wurden - soweit auf die Rückgabe nicht verzichtet worden ist - eingezogen." Soweit die Pressemitteilung des Amtsgerichtes.

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